Sehr geehrter Herr Spirgath,
als Käufer eine gebrauchte Immobilie, hatte ich gerade ein Gerichtsprozess, wegen Schadensersatz gegen 2 Verkäufer, mit einem sehr schlechtem Vergleich abgeschlossen. Obwohl bei der 1. Verhandlung auf die Richter Frage „wollen Sie sich vergleichen“? Antwortete mein Anwalt: „dazu fehlt mir die rechtliche Grundlage“.
Es gab insgesamt 5 verschiedene Punkte der Klage, wobei nur über die ersten 2 (Feuchtigkeit Keller + Garage) vor Gericht erwähnt und von gerichtlichen Sachverständiger begutachtet wurden. Die 3 andere Punkte der Klage (fehlende wassergeführte FB Heizung, vorsätzlich falsche Flächeberechnung, vorsätzlich falsche Energieausweis + Hauptenergieträger) wurden einfach vergessen. Mittlerweile ist es verjährt.
Der gerichtlicher Sachverständiger sowie noch ein sehr wichtige Zeuge wurden trotz mein Apel nicht vorgeladen und etliche Beweise nicht mal erwähnt. Mein Anwalt kam zu der Gerichtsverhandlung unvorbereitet, hat fast keine Frage an die Zeugen gestellt und auf mein Hinweis, dass sich einer der Zeuge widerspricht, antwortete nur, es ist schon lange her, er kann sich halt nicht mehr erinnern. Obwohl gerade das DER Beweis wäre, dass es doch keine „einmalige Sache“ sondern arglistig verschwiegene Mängel war.
Da ich für diesen Fall keine Rechtsschutzversicherung. hatte, habe ich dem Vergleich zugestimmt.
Abgesehen davon hat mir der Anwalt das Streitwert, welche in der Klage als vorläufig tituliert wurde, einfach verdoppelt, obwohl der gerichtliche Sachverständiger auf eine niedrigere Summe kam.
Zu dem Zeitpunkt, als ich jedoch diesen Anwalt beauftragte, hatte ich zum Glück eine Rechtsschutzversicherung.
Meine Frage: Kann man den Anwalt in Haftung nehmen?
Vielen Dank!
Forum Anwaltshaftung
- M. E.
- Anwaltshaftung
- Montag, 03. August 2020
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