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Lieber Herr Spirgath,
ich hatte ein Gerichtsstreit abgeschlossen, jedoch bei der Schlussrechnung gab es böse erwachen. Der Anwalt hat eine angebliche „Vereinbarung“ bzw. „Auftrag über Rechtsberatung und -vertretung“ präsentiert, welche ich ihn angeblich, laut Datum, ca. 5 Wochen nach der Mandatsverteilung inkl. Vollmacht unterschrieben habe.
Dort stand u.a.: Geschäftsgebühr gem. 2300 VV RVG, 1000 ff VV RVG, 1008 ff VV RVG von 1,5-der gesetzliche Gegenstandswert jedoch mind. Gegenstandswert 75.000€ berechnen, zzgl. 200€ pro Termintag, 0,50€ pro KM, Fotokopie 0,50€ pro Seite usw.
Es handelte sich um einen 3-Seitige Schreiben, wo sich auf der 3. Seite ein Datum sowie mein Unterschrift befand. Rhein theoretisch könnte man die 1. sowie die 2. Seite Solche Vereinbarungen wurden weder besprochen noch meinerseits unterschrieben mit dem Inhalt wäre ich niemals einverstanden gewesen wäre.
Über eine 1,5-fache Gebühr war ebenfalls nie die Rede gewesen.
Der vorläufige sowie von Gericht festgestellter Streitwert war "nur" auf 30.000€ festgelegt.
ich hatte ein Gerichtsstreit abgeschlossen, jedoch bei der Schlussrechnung gab es böse erwachen. Der Anwalt hat eine angebliche „Vereinbarung“ bzw. „Auftrag über Rechtsberatung und -vertretung“ präsentiert, welche ich ihn angeblich, laut Datum, ca. 5 Wochen nach der Mandatsverteilung inkl. Vollmacht unterschrieben habe.
Dort stand u.a.: Geschäftsgebühr gem. 2300 VV RVG, 1000 ff VV RVG, 1008 ff VV RVG von 1,5-der gesetzliche Gegenstandswert jedoch mind. Gegenstandswert 75.000€ berechnen, zzgl. 200€ pro Termintag, 0,50€ pro KM, Fotokopie 0,50€ pro Seite usw.
Es handelte sich um einen 3-Seitige Schreiben, wo sich auf der 3. Seite ein Datum sowie mein Unterschrift befand. Rhein theoretisch könnte man die 1. sowie die 2. Seite Solche Vereinbarungen wurden weder besprochen noch meinerseits unterschrieben mit dem Inhalt wäre ich niemals einverstanden gewesen wäre.
Über eine 1,5-fache Gebühr war ebenfalls nie die Rede gewesen.
Der vorläufige sowie von Gericht festgestellter Streitwert war "nur" auf 30.000€ festgelegt.
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