Guten Tag zusammen,
wir haben aktuell ein Problem, also eigentlich gleich zwei: Wir wurden von unseren Miteigentümern einer 2-Parteien-WEG verklagt wegen div. angeblicher baulicher Veränderungen an unserem Sondernutzungsrecht (Man darf wohl nichtmal mehr einen Tisch in seinem Garten stehen haben, aber das ist eine andere Geschichte....).
Der von uns mandatierte Anwalt hat von Anfang an grobe und auch peinliche Fehler in seinen Schreiben an die Gegenseite eingebaut (Wir erwähnen einen Lichtschacht - er macht daraus einen Treppenabgang. Wir sagen die Miteigentümer waren beim Bau eines Zaunes anwesend - er schreibt sie hätten mitgeholfen etc.).
Jedoch war nach mehreren Schriftwechseln dennoch ein Vergleich zum greifen nahe und wir instruierten unseren Anwalt schriftlich per Mail in einer Stellungnahme zum letzten Brief der Gegenseite, unter welchen letzten kleinen Bedingungen wir den Vergleich gerne schließen würden.
Beispiel:
Anweisung von uns: Bemängelter Holzzaun von uns kommt weg, neuer Metallzaun kommt hin, Kosten dafür werden in der WEG geteilt.
Er schrieb daraufhin der Gegenseite ohne vorherige Rücksprache: "Über das Material des Zaunes an der Ostseite möchten meine Mandanten nicht weiter diskutieren. Wenn Ihre Auftraggeber lieber einen Metallgitterzaun möchten, so müssen sie ihn selbst herstellen."
Wir haben zu jeder Zeit immer betont, dass wir eine Klage um jeden Preis verhindern wollen, auch wegen der unnötigen Prozesskosten und der zu investierenden Zeit.
Mit diesem eigenwilligen Schreiben hat er - entgegen unserer Anweisung und schriftlicher Instruktionen - die Klage letztlich provoziert und uns damit Prozesskosten von ca. 4.500 EUR verursacht. Den Prozess werden wir mutmaßlich verlieren und alles zurück bauen müssen, was wir mit einem Vergleich hätten erhalten können.
Wir würden gerne Wissen, ob das geschilderte grundsätzlich ein so grobes (beweisbares) Fehlverhalten darstellt, dass wir den Anwalt in die Haftung nehmen könnten.
Danke und Beste Grüße
Forum Anwaltshaftung
- Chris Hartman
- Anwaltshaftung
- Donnerstag, 05. Dezember 2019
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