Forum Anwaltshaftung

  Mittwoch, 15. Februar 2023
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin seit Juli 2021 getrennt und lebe nun in Scheidung. Wir besitzen zusammen eine immobilie .Meine damalige Anwältin sagte mir das ich mich im ersten Jahr nach der Trennung nicht um das Haus bzw den Verkauf an den Ex Mann kümmern müsste. Sie wusste das ich im Juli 2021 aus der gemeinsamen Immobilie ausgezogen bin.Nun kommt es erst jetzt,Eineinhalb Jahren zum Verkauf meiner Hälfte an meinen zukünftigen Ex Mann.
Aber nun muss ich auf den Gewinn Steuern bezahlen.
Hätte mich die Anwältin vorher aufgeklärt hätte ich doch versucht den Verkauf im Jahr 2021 einzuleiten.
Mein Ex Mann hatte eine Kurzbewertung weit unter Preis eingereicht,mit der ich nicht einverstanden war.
Die Anwältin meinte darauf zu mir das ich dann ein eigenes Gutachten aufgeben sollte,ohne darauf hinzuweisen das dieses und der Verkauf bis zum Ende 2021 geschehen muss .Nun werden mir über 20.000 Euro Steuern angerechnet für die veräusserung an meinen Ex Mann.
Ist da die Anwältin in Regress zu nehmen?
Sie schrieb der Gegenseite im Oktober 2021 das ich mich nicht so kurz nach der Trennung dem Haus widmen würde.
Ich habe sie aber vorher schriftlich darauf hingewiesen das sie mir gesagt hat ich hätte ein Jahr Zeit bis ich mich damit beschäftigen müsste. Darauf aber nie Antwort bekomnen
vor etwa 1 Monat
·
#22654
Sehr geehrte Frau Weiß,

die steuerlichen Folgen der anwaltlichen Beratung können für den Mandanten häufig eine nicht unbedeutende Rolle spielen, auch wenn der Fokus der Beratung eigentlich auf anderen Rechtsgebieten liegt.

Meines Erachtens sollten daher die steuerlichen Konsequenzen gerade bei der Auseinandersetzung ehelichen Vermögens von dem Rechtsanwalt mit beachtet werden oder er muss einen expliziten Gewährleistungsausschluss für steuerliche Fragen vereinbart haben. Ein wirksamer Gewährleistungsausschluss ist allerdings nicht einfach wirksam zu vereinbaren.

Wenn die steuerliche Belastung tatsächlich bei Ihnen bleibt und sich hätte verhindern lassen, könnte das ein Fall der Anwaltshaftung sein, so dass sich eine Prüfung lohnen könnte.

Mit freundlichen Grüßen aus Heidelberg

Mit freundlichen Grüßen

Kai Spirgath
Rechtsanwalt

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