Ich habe eine Klage verloren, wo ich beklagter war, die sich über nun 2 Jahre hingezogen hat.
Es gab ein Versäumnisurteil zu meinen Gunsten, dagegen ist die Klägerin vorgegangen und hat letztlich einen Teil der Klage gewonnen, den anderen Verloren.
Ich wollte hier eigentlich in die Nächste Instanz, aber meine Kanzlei hat die Anfrage meiner Rechtsschutz nicht beantwortet und erst kurz vor Fristende das Schreiben beantwortet, nachdem ich Sie erinnert habe! Die Rechtsschutz Versicherung hat die Deckung abgelehnt, was nicht korrekt war, dagegen konnte ich aber so kurzfristig nichts mehr tun, weil die Frist nächsten Tag schon abgelaufen wäre. Sie waren der Meinung, die Klage sei erfolgt, als der Vertrag schon beendet gewesen sei und daher trage man die Kosten für die nächste Instanz nicht.
Ich musste also mit dem Urteil leben, weil die Kanzlei nicht reagiert hat und mir die Chance vertan hat, mich um die Deckung zu kümmern, da ich eine neue Rechtsschutz hatte, die die Kosten sonst getragen hätte.
Ich hatte die Ablehnung auch nicht verstanden, da die Angaben der Versicherung nicht richtig waren, aber gut.
Nun gibt es dieses Urteil, mit 2 Klage Punkten. ich selbst musste für den Teil wo Sie verloren hat, 400 € an die Kanzlei bezahlen, den anderen Teil hat meine RSV bezahlt, bei dem sie gewonnen hat.
Das Urteil war im Dezember, das Kostenfestsetzungsverfahren hat man im Februar beantragt, nachdem ich erneut erinnert habe. Man sagte mir, die RSV zahlt den einen Teil, meine 400 € werde ich durch das Kostenfestsetzungsverfahren wieder bekommen.
Dann bekam ich nun ein Schreiben der Gegenseite, mit der Zahlungsaufforderung durch die Kanzlei gemailt, da der Beschluss ja nun vorliegt. Ich habe dann erstmal keine Kanzlei um eine Kopie beten müssen, da man mir das Schreiben vom Anfang März nicht geschickt hat.
Der Kostenfestsetzungsbeschluss hat nun gezeigt, ich bekomme 51 € von Ihr erstattet...
Auf den restlichen Kosten bleibe ich sitzen.
Nun frage ich mich, ob ich die Kanzlei in die Anwaltshaftung nehmen kann, alleine deshalb schon, weil man auf das Schreiben meiner Versicherung nicht reagiert hatte und es dann so kurzfristig getan hat, das mir alle weiteren Chancen verbaut wurden.
Außerdem ist es nicht das erste mal gewesen, das mir schreiben nicht weitergeleitet wurden oder erst 3-4 Wochen später nach Zugang bei der Kanzlei, an mich gemailt wurden.
Forum Anwaltshaftung
- Marcel
- Anwaltshaftung
- Sonntag, 18. April 2021
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