Bei dieser Anfrage hier geht es um eine - fast - versäumte Frist.
Ich wurde in einer Erbschaftssache anwaltlich beraten. Der betreffende Anwalt hat mir im Jahr 2016 versichert, dass mein Anspruch 30 Jahre lang bestehen bleibt. Nach "neuem" Erbrecht sind es aber nur 3 Jahre, wie ich 2019 durch Zufall über einen Kollegen erfuhr.
Der "Großschaden" ist zum Glück nicht eingetreten, da ich kurz vor Fristablauf einen anderen Anwalt einschalten konnte, um meine Ansprüche geltend zu machen. Allerdings sind mir für zwei statt einem Anwalt nun doppelt Anwaltskosten entstanden.
Habe ich hier gegenüber dem ersten Anwalt einen Schadensersatzanspruch? Hätte er sauber gearbeitet, wären auf meiner Seite die Kosten für den zweiten Anwalt gar nicht entstanden.
Forum Anwaltshaftung
- Jan Fedder
- Anwaltshaftung
- Dienstag, 15. Oktober 2019
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