Forum Anwaltshaftung
Anwalts Haftung Besucher Forum
Guten Tag Herr Spirgath,
wie sehen Sie die Chancen auf Schadensersatz in nachfolgendem Fall (Anwaltshaftung beim Thema Verjährungsfrist):
Mein Anwalt hat hinsichtlich der Verjährung eines Grundstücksvermächtnisses falsch beraten (es verjährt nach nur 10 Jahren und nicht nach 30 Jahren.). Nur durch einen Zufall habe ich kurz vor Ablauf der 10-jährigen Verjährungsfrist von der Falschberatung erfahren und die Übertragung des Grundstückes in die Wege leiten können. Mein Anwalt hatte mir 7 Jahre zuvor erklärt, ich hätte 30 Jahre Zeit die Übertragung zu verlangen. Ich hätte daher mit der Übertragung noch abwarten können, was aus Steuergründen für mich und den mit dem Vermächtnis beschwerten die bessere Lösung war.
Knappe zwei Monate vor Fristablauf musste ich dann leider der Fristwahrung wegen über einen neuen Rechtsanwalt eine Klage androhen. Der mit dem Grundstücksvermächtnis beschwerte wollte erst die Steuersituation klären und ich wäre dabei dann durch die Frist gelaufen. Die Klage wurde zwar vom neuen Rechtsanwalt erstellt aber schlussendlich dem Gericht nicht zugestellt, da die Abgabe eines befristeten Verjährungsverzichtes erfolgte. Dabei sind natürlich erhebliche Kosten entstanden für den Klageentwurf sowie Verhandlung mit dem neuen Rechtsanwalt vor Ort.
Hätte mein ursprünglicher Anwalt mich frühzeitig auf die drohende Verjährung schon nach 10 Jahren hingewiesen, wäre ich deutlich früher mit der Gegenseite in Kontakt getreten und hätte ohne Zeitdruck auf eine Übertragung hinarbeiten können. Die anfängliche Weigerung des mit dem Vermächtnis beschwerten zur Übertragung innerhalb der kurzen Restfrist war der unklaren Steuerlage geschuldet. Mit mehr Vorlauf hätte man das deutlich ruhiger und ohne Klageandrohung klären können.
Das Grundstück wurde dann im Endeffekt zehneinhalb Jahre nach Vermächtnis ordnungsgemäß übertagen.
Mir stellt sich nun die Frage, inwieweit ich Schadensersatz für die Kosten des Klageentwurfes sowie die Anwaltskosten bei Verhandlung über den Verjährungsverzicht fordern kann.
Mit freundlichen Grüßen,
J.F.
wie sehen Sie die Chancen auf Schadensersatz in nachfolgendem Fall (Anwaltshaftung beim Thema Verjährungsfrist):
Mein Anwalt hat hinsichtlich der Verjährung eines Grundstücksvermächtnisses falsch beraten (es verjährt nach nur 10 Jahren und nicht nach 30 Jahren.). Nur durch einen Zufall habe ich kurz vor Ablauf der 10-jährigen Verjährungsfrist von der Falschberatung erfahren und die Übertragung des Grundstückes in die Wege leiten können. Mein Anwalt hatte mir 7 Jahre zuvor erklärt, ich hätte 30 Jahre Zeit die Übertragung zu verlangen. Ich hätte daher mit der Übertragung noch abwarten können, was aus Steuergründen für mich und den mit dem Vermächtnis beschwerten die bessere Lösung war.
Knappe zwei Monate vor Fristablauf musste ich dann leider der Fristwahrung wegen über einen neuen Rechtsanwalt eine Klage androhen. Der mit dem Grundstücksvermächtnis beschwerte wollte erst die Steuersituation klären und ich wäre dabei dann durch die Frist gelaufen. Die Klage wurde zwar vom neuen Rechtsanwalt erstellt aber schlussendlich dem Gericht nicht zugestellt, da die Abgabe eines befristeten Verjährungsverzichtes erfolgte. Dabei sind natürlich erhebliche Kosten entstanden für den Klageentwurf sowie Verhandlung mit dem neuen Rechtsanwalt vor Ort.
Hätte mein ursprünglicher Anwalt mich frühzeitig auf die drohende Verjährung schon nach 10 Jahren hingewiesen, wäre ich deutlich früher mit der Gegenseite in Kontakt getreten und hätte ohne Zeitdruck auf eine Übertragung hinarbeiten können. Die anfängliche Weigerung des mit dem Vermächtnis beschwerten zur Übertragung innerhalb der kurzen Restfrist war der unklaren Steuerlage geschuldet. Mit mehr Vorlauf hätte man das deutlich ruhiger und ohne Klageandrohung klären können.
Das Grundstück wurde dann im Endeffekt zehneinhalb Jahre nach Vermächtnis ordnungsgemäß übertagen.
Mir stellt sich nun die Frage, inwieweit ich Schadensersatz für die Kosten des Klageentwurfes sowie die Anwaltskosten bei Verhandlung über den Verjährungsverzicht fordern kann.
Mit freundlichen Grüßen,
J.F.
- Seite :
- 1
Es gibt noch keine Antworten zu diesem Beitrag.
Sei der Erste der antwortet.
Sei der Erste der antwortet.