Sehr geehrte Damen u. Herren,
können wir unsern RA in Haftung nehmen? Nur einige Fakten:
Wir haben einen jahrel. Baurechtsstreit geführt d. jetzt mit einem Vergleich beendet wurde.
Nun erfuhren wir, dass wir einen Kaufrechtsstreit hätten führen müssen, da wir
die Whg. + Tiefg. w/ Mängel nie abgenommen haben. D. Bauträger hat die Mängel nicht anerkannt bzw. nicht beseitigt.
Unser Ra hat uns bei d. Vergleich nicht beraten, keine Risiken aufgezeigt etc. In d. Klageschrift ist ein Wertausgleich f. die Preissteigerung d. Immobilie eingepreist (Erhöhung d. Anwaltskosten?). Wir haben ein Schreiben in Händen in d. unser RA der Gegenseite zusagt bei unserer Bank zu intervenieren, die Löbi der Grundschuld zu forcieren (ohne unser Wissen). Er wollte uns mehrfach dazu veranlassen eine 5stellige Summe an einen Sachverständigen zu zahlen, von der auch profitiert hätte, der nie von uns einen Auftr. erhalten hatte. Unser Ra teilte uns mit wir könnten die Kosten bei der Gegenseite geltend machen.
MfG
Forum Anwaltshaftung
- flandria
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- Sonntag, 05. Februar 2017
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