Vergleich, Anwaltsregress: Im Vorprozess wurden dem Kläger 40000 E brutto (also inkl. aller Sozialabgaben) geboten für 10 Monate als Abfindung Verlust des Arbeitsplatzes. Anwalt des Vorprozesses riet davon ab, beweisbar. Nun rät der Anwalt des Regressprozesses eine Zahlung von 50000 E die voll zu versteuern ist für 21 Monate anzunehmen.
Annahme: Diesen Rat gibt der Anwalt zur Vertuschung der abgelaufenen Verjährungsfrist für weitere von ihm, nicht geltend gemachte Forderungen. Der Mandant ist jur. Laie. Hat der Anwalt Sanktionen zu fürchten, wenn er dem Mandanten zum Abschluss eines so ungünstigen Vergleichs raten MUSS wegen des Verjährenlassen von Forderungen des Mandanten? Der Mandant ist jur. Laie. Der Anwalt behauptet immer noch, der Mandant könne weitere Forderungen geltend machen wegen Anwaltshaftung.
Forum Anwaltshaftung
- Anonym
- Anwaltshaftung
- Montag, 06. März 2017
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