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unsere Familien Firma hatte einige offene Forderungen an unseren Kunden. Wir haben einen Rechtsanwalt beauftragt, sich um diese zu kümmern. Mein Mann als Geschäftsführer hat dem RA eine "Blankovollmacht" unterschrieben. Die Vollmacht hatte nur einen Firmenstempel sowie Unterschrift von meinem Mann, sonst war kein Datum und keine Bezeichnung, wofür sie überhaupt ist. Der Rechtsanwalt hat sich sein Honorar mit unseren RS Versicherung abgerechnet.
Obwohl alle Fälle bereits abgeschossen sind, haben wir eine berechtigte Befürchten, dass der Anwalt die Vollmacht gegen uns jetzt missbrauchen könnte. Gibt es eine Möglichkeit diese Vollmacht zu widerrufen?
Ist es für einen Anwalt überhaupt zulässig, eine Blankovollmacht zu nutzen oder grenzt es an Urkundenfälschung?
Danke!
Obwohl alle Fälle bereits abgeschossen sind, haben wir eine berechtigte Befürchten, dass der Anwalt die Vollmacht gegen uns jetzt missbrauchen könnte. Gibt es eine Möglichkeit diese Vollmacht zu widerrufen?
Ist es für einen Anwalt überhaupt zulässig, eine Blankovollmacht zu nutzen oder grenzt es an Urkundenfälschung?
Danke!
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