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Sehr geehrter Herr Spirgath,
ich habe einen Fall, bei dem ich schwer einschätzen kann, ob eine Anwaltshaftung überhaupt greifen könnte, da bis zu diesem Zeitpunkt noch gar keine Anklage erhoben wurden ist und es sich eigentlich auch nur um eine kleinere Angelegenheit handelt.
Ich hatte im November letzten Jahres über den Reiseveranstalter "Opodo" ein Flugticket nach Gran Canaria gebucht. Im Zuge des Buchungsprozesses wurden wir an keiner Stelle darauf aufmerksam gemacht, dass es sich um einen besonderen Flugtarif handelt, der per se von einer Umbuchung oder einen Umtausch ausgeschlossen ist. Auch auf der Bestellbestätigung wurde davon nichts vermerkt. Erst als die Kanarischen Inseln dann leider wieder als Risikogebiet eingestuft wurden, und wir den Flug nicht mehr antreten wollten, wurden wir vom Flugdienstleister darauf aufmerksam gemacht, dass unsere Tickets vom Umtausch oder einer Umbuchung ausgeschlossen sind und sind so auf den Kosten (1100,-) sitzen geblieben.
Diese Intransparenz wollte ich mir nicht gefallen lassen und habe über ein Online-Portal einen Anwalt engagiert. Der Anwalt hat mir in einer Ersteinschätzung per Chat zugesichert, dass bis auf einen Pauschalbetrag von 250,- und den möglichen Gerichtskostenvorschuss keine weiteren Kosten auf mich zukommen. Den Chatverlauf habe ich auch abfotografiert.
Seit der Überweisung des Betrages an den Anwalt im Januar ist aber nun nichts weiter mehr passiert. Es wurde ein Anschreiben an Opodo angefertigt, auf welches Opodo aber einfach nicht reagiert hat. Ich habe mich mehrmals bei dem Anwalt erkundigt, welche Schritte er nun einzuleiten gedenken würde, worauf aber nicht reagiert wurde. Bei einem Anruf in Mai wurde mir dann mitgeteilt, dass nun ein neuer Anwalt für mich zuständig sei, da der vorherige Anwalt seinen Arbeitsplatz gewechselt hätte. Der neue Anwalt versprach Besserung in der Angelegenheit. Im Juni habe ich dann die Mitteilung bekommen, dass nun doch lieber ein Anschreiben an den Flugdienstleister "Condor" angefertigt werden solle, da Opodo die Forderung zurückweise und nicht zu erreichen sei. Dies schien mir nicht sehr sinnvoll, da der Kaufvertrag ja mit Opodo zustande gekommen ist und Opodo nicht über etwaige tarifliche Bestimmungen aufgeklärt hat. Ich habe meine Bedenken am Telefon geäußert aber der Anwalt wollte dennoch das Anschreiben nun an Condor richten, da diese besser erreichbar wären.
Auch Condor hat aber bis heute nicht auf das Anschreiben reagiert und die Kanzlei reagiert wieder nicht auf meine Nachfragen. Mir scheint es sehr merkwürdig, die Anzeige in eine wenig erfolgsversprechende Richtung zu ändern, nur weil der Anzuzeigende schlecht erreichbar ist. Insgesamt verstehe ich natürlich, dass es sich um einen "kleinen Fall" handelt, der für die Anwälte nicht Priorität haben wird, aber wenn eine Unterstützung nun mal explizit zu bestimmten Konditionen zugesichert wurde, dann kann ich doch erwarten, dass meine Anzeige in einem Zeitraum von mehr als einem halben Jahr zumindest beim vorgesehenen Empfänger wahrgenommen wird, oder dass, falls das nicht der Fall ist, dann eben Anklage erhoben wird.
Oder wie schätzen Sie die Lage ein?
Ich bedanke mich sehr für Ihre Hilfe und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
M.L.
ich habe einen Fall, bei dem ich schwer einschätzen kann, ob eine Anwaltshaftung überhaupt greifen könnte, da bis zu diesem Zeitpunkt noch gar keine Anklage erhoben wurden ist und es sich eigentlich auch nur um eine kleinere Angelegenheit handelt.
Ich hatte im November letzten Jahres über den Reiseveranstalter "Opodo" ein Flugticket nach Gran Canaria gebucht. Im Zuge des Buchungsprozesses wurden wir an keiner Stelle darauf aufmerksam gemacht, dass es sich um einen besonderen Flugtarif handelt, der per se von einer Umbuchung oder einen Umtausch ausgeschlossen ist. Auch auf der Bestellbestätigung wurde davon nichts vermerkt. Erst als die Kanarischen Inseln dann leider wieder als Risikogebiet eingestuft wurden, und wir den Flug nicht mehr antreten wollten, wurden wir vom Flugdienstleister darauf aufmerksam gemacht, dass unsere Tickets vom Umtausch oder einer Umbuchung ausgeschlossen sind und sind so auf den Kosten (1100,-) sitzen geblieben.
Diese Intransparenz wollte ich mir nicht gefallen lassen und habe über ein Online-Portal einen Anwalt engagiert. Der Anwalt hat mir in einer Ersteinschätzung per Chat zugesichert, dass bis auf einen Pauschalbetrag von 250,- und den möglichen Gerichtskostenvorschuss keine weiteren Kosten auf mich zukommen. Den Chatverlauf habe ich auch abfotografiert.
Seit der Überweisung des Betrages an den Anwalt im Januar ist aber nun nichts weiter mehr passiert. Es wurde ein Anschreiben an Opodo angefertigt, auf welches Opodo aber einfach nicht reagiert hat. Ich habe mich mehrmals bei dem Anwalt erkundigt, welche Schritte er nun einzuleiten gedenken würde, worauf aber nicht reagiert wurde. Bei einem Anruf in Mai wurde mir dann mitgeteilt, dass nun ein neuer Anwalt für mich zuständig sei, da der vorherige Anwalt seinen Arbeitsplatz gewechselt hätte. Der neue Anwalt versprach Besserung in der Angelegenheit. Im Juni habe ich dann die Mitteilung bekommen, dass nun doch lieber ein Anschreiben an den Flugdienstleister "Condor" angefertigt werden solle, da Opodo die Forderung zurückweise und nicht zu erreichen sei. Dies schien mir nicht sehr sinnvoll, da der Kaufvertrag ja mit Opodo zustande gekommen ist und Opodo nicht über etwaige tarifliche Bestimmungen aufgeklärt hat. Ich habe meine Bedenken am Telefon geäußert aber der Anwalt wollte dennoch das Anschreiben nun an Condor richten, da diese besser erreichbar wären.
Auch Condor hat aber bis heute nicht auf das Anschreiben reagiert und die Kanzlei reagiert wieder nicht auf meine Nachfragen. Mir scheint es sehr merkwürdig, die Anzeige in eine wenig erfolgsversprechende Richtung zu ändern, nur weil der Anzuzeigende schlecht erreichbar ist. Insgesamt verstehe ich natürlich, dass es sich um einen "kleinen Fall" handelt, der für die Anwälte nicht Priorität haben wird, aber wenn eine Unterstützung nun mal explizit zu bestimmten Konditionen zugesichert wurde, dann kann ich doch erwarten, dass meine Anzeige in einem Zeitraum von mehr als einem halben Jahr zumindest beim vorgesehenen Empfänger wahrgenommen wird, oder dass, falls das nicht der Fall ist, dann eben Anklage erhoben wird.
Oder wie schätzen Sie die Lage ein?
Ich bedanke mich sehr für Ihre Hilfe und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
M.L.
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