Forum Anwaltshaftung
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- Anwaltshaftung
- Mittwoch, 08. Februar 2017
Zu meiner selbst eingereichten Klage auf leidensgerechte Beschäftigung habe ich mich später beraten lassen. Der RA hat dann meinen Fall ohne schriftliches Mandat übernommen ohne seine Kosten mir zu benennen und mit unbedachter Aussage zum Ziel einer Abfindung mir den Prozeß vermasselt (Summe genannt mit dem Nachsatz, damit wären alle Urlaubsansprüche abgegolten). Hat ohne Absprache meine Klage zurückgenommen, einen Schadensersatz falsch beziffert und dann diesen nicht weiter verfolgt, trotz Nachfrage keinerlei Aufklärung über seine Kosten, keinerlei Aufklärung über Risiken und negative Folgen eines Abfindungsvergleichs, zu dem er mich ohne Kenntnis des Angebotes drängte. Habe ihm, der kein schriftliches Mandat/ Vollmacht von mir wollte, nun jegliches Tätigsein untersagt und neuen RA Mandat erteilt. Es wurden keine Rechnungen gestellt, nun will er 2000 € oder einen Vorschlag von mir. Ich will Beschwerde bei RAK einlegen und am liebsten kein Honorar wegen Fehlern zahlen. Danke f.Antwort
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