Guten Tag,
mein Arbeitgeber war der Meinung,dass er mir nicht kündigen muss, Da ich als Geschäftsführerin eingestellt war. Mein Anwalt klagte eine ordentliche Kündigung ein. Doch noch vor dem Gerichtstermin bekam ich die geforderte Kündigung. Ich war zufrieden, doch der Anwalt wollte unbedingt eine Entschädigung einklagen, obwohl feststand, dass das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, auf Grund der zu geringen Mitarbeiteranzahl. Jetzt bekomme ich eine Entschädigung von 500,00 €, während seine Rechnung knapp 3000,00 € beträgt. Das steht doch in keinem Verhältnis. Darüber wurde ich im Vorfeld nicht informiert. Muss ich diese Rechnung begleichen?
Ausserdem wurde ich über den bevorstehen Gerichtstermin nicht informiert. Mir wurde lediglich das Urteil zugestellt.
Forum Anwaltshaftung
- Susanne Lange
- Anwaltshaftung
- Dienstag, 23. Februar 2021
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