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Guten Tag Herr Spirgath,
wie sehen Sie die Problematik der Beweislast eines geschädigten Mandanten in nachfolgendem Fall:
Güterichterlichertermin vor dem LG (Streitwert knapp 11.000 Euro Nutzungsentschädigung), Gegenseite möchte einen nicht streithängigen Verkauf der Immobilie mitverhandeln. Anwalt klärt im Beisein der Güterichterin und des gegnerischen Anwaltes (meiner Meinung nach wissentlich, da der generische Anwalt versucht ihn zu korrigieren) völlig falsch bezüglich der durch diesen Vergleich anfalllenden Kosten (Anwalt + Gericht) auf. Güterichterin darf m.M.n.nur bei Strafverfahren von Schweigepflicht entbunden werden? Gegnerische Anwalt: eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus?
Vergleich zum Hausverkauf konnte anschließend auf Grund einer eingetragenen Rückforderungsklausel nicht umgesetzt werden. Grundbuchamt fordert Erbschein. Die Fachanwältin für Immobilienrecht, kannte den Übergabevertrag mit Rückforderungsklausel, wusste von streitigem Erbscheinverfahren und hatte bereits vor dem Verfahren nachdrücklich einen Verkauf der Immobilie empfohlen, an dem meinerseits eigentlich kein Interesse bestand. Verfahrenskosten jetzt bei über 19.000 Euro,
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
S.H.
wie sehen Sie die Problematik der Beweislast eines geschädigten Mandanten in nachfolgendem Fall:
Güterichterlichertermin vor dem LG (Streitwert knapp 11.000 Euro Nutzungsentschädigung), Gegenseite möchte einen nicht streithängigen Verkauf der Immobilie mitverhandeln. Anwalt klärt im Beisein der Güterichterin und des gegnerischen Anwaltes (meiner Meinung nach wissentlich, da der generische Anwalt versucht ihn zu korrigieren) völlig falsch bezüglich der durch diesen Vergleich anfalllenden Kosten (Anwalt + Gericht) auf. Güterichterin darf m.M.n.nur bei Strafverfahren von Schweigepflicht entbunden werden? Gegnerische Anwalt: eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus?
Vergleich zum Hausverkauf konnte anschließend auf Grund einer eingetragenen Rückforderungsklausel nicht umgesetzt werden. Grundbuchamt fordert Erbschein. Die Fachanwältin für Immobilienrecht, kannte den Übergabevertrag mit Rückforderungsklausel, wusste von streitigem Erbscheinverfahren und hatte bereits vor dem Verfahren nachdrücklich einen Verkauf der Immobilie empfohlen, an dem meinerseits eigentlich kein Interesse bestand. Verfahrenskosten jetzt bei über 19.000 Euro,
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S.H.
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