Sehr geehrter Herr Spirgath,
innerhalb meines Scheidungsverfahrens musste ich folgende Gutachterkosten zahlen:
1. für Immobilienbewertung/ 1 Eigentumswohnung
2. für psychiatrisches Gutachten/ Trennungsunterhalt
3. für orthopädisches Gutachten/ nachehelicher Unterhalt
4. für Immobilienbewertung/ 2 Mehrfamilienhäuser
Für die Position 4 habe ich zwei Gutachterrechnungen erhalten. Diese Kosten mussten je zur Hälfte von mir und meinem EX getragen werden, da der Miteigentumsanteil jeweils 50% beträgt.
Für die Positionen 1, 2, 3 habe ich Vorschüsse gezahlt und keine Rechnungen erhalten. Diese Vorschüsse habe ich zu 100% getragen. Mein Anteil an der Eigentumswohnung beträgt 100%.
Wie werden Gutachterkosten abgerechnet und wer trägt die Kosten?
Forum Anwaltshaftung
- Essen45133
- Anwaltshaftung
- Mittwoch, 10. August 2016
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