Forum Anwaltshaftung
Anwalts Haftung Besucher Forum
Ich habe einen Prozess teilweise verloren, es gab 2 Klagepunkte, einen habe ich verloren. Ich habe nun die volle Höhe von Lagerkosten zu tragen, obwohl ich dem Anwalt alles übersandt habe, damit er dem Gericht beweist, es wäre nur die Hälfte an Lagerkosten angefallen, da der Raum viel zu groß war, der von der Nachlassbesitzerin angemietet wurde. Sie hat immer das Gegenteil behauptet, obwohl es Fotos gab vom Inhalt und Ihrerseits ja eine Auflistung, was drin war und es stimmte überein.
In der Urteilsbegründung schrieb das Gericht etwas davon, diese Behauptungen zielen ins Blaue hinein, wurden nicht ausreichend dargelegt, dass die Kosten zu hoch gewesen wären.
Dabei hatte ich der Anwältin die Nachweise übersandt, inklusive Fotos des Raum mit Inhalt...und Zeugennennung. Daher bezahle ich nun 1200,- EURO an die Gegenseite. Anstatt ca. 400-450 EURO.
Außerdem bezahle ich Lagerkosten für einen Zeitraum, wo ich das Lager schon geleert hatte. Es war vereinbart, dass ich Zutritt bekomme, das Lager war informiert, ich sollte mir die Schlüssel unter Vorlage von Ausweis und Unterschrift abholen. Das habe ich getan. Das Lager geräumt, mich danach mit der Dame unterhalten und die Schlüssel abgegeben.
In den Unterlagen steht, die Mitarbeiterin habe sie danach angerufen, gesagt, Herr X war da, sie vermute ich habe das Lager nicht komplett geräumt, sie habe die Schlüssel wieder erhalten, weggepackt und das Passwort für das Tor geändert.
Und sie Klägerin habe dann im März kontrolliert, gemerkt das Lager is leer und habe dann erst den Vertrag für den Lagerraum gekündigt. Daher müsse ich bis Ende April bezahlen. (wegen der Kündigungsfrist).
Dabei ist doch klar, dass ich mich nicht in den Lagerraum hinein gebeamt haben kann. Ich muss es ja schon vorher geleert haben, sonst hätte ich ja dort einbrechen müssen, da der Code(fürs Tor) ja geändert wurde und dann gab es noch das Schloss.
Daher wäre meine Frage nun, ob die Kanzlei hier haftbar ist?
In der Urteilsbegründung schrieb das Gericht etwas davon, diese Behauptungen zielen ins Blaue hinein, wurden nicht ausreichend dargelegt, dass die Kosten zu hoch gewesen wären.
Dabei hatte ich der Anwältin die Nachweise übersandt, inklusive Fotos des Raum mit Inhalt...und Zeugennennung. Daher bezahle ich nun 1200,- EURO an die Gegenseite. Anstatt ca. 400-450 EURO.
Außerdem bezahle ich Lagerkosten für einen Zeitraum, wo ich das Lager schon geleert hatte. Es war vereinbart, dass ich Zutritt bekomme, das Lager war informiert, ich sollte mir die Schlüssel unter Vorlage von Ausweis und Unterschrift abholen. Das habe ich getan. Das Lager geräumt, mich danach mit der Dame unterhalten und die Schlüssel abgegeben.
In den Unterlagen steht, die Mitarbeiterin habe sie danach angerufen, gesagt, Herr X war da, sie vermute ich habe das Lager nicht komplett geräumt, sie habe die Schlüssel wieder erhalten, weggepackt und das Passwort für das Tor geändert.
Und sie Klägerin habe dann im März kontrolliert, gemerkt das Lager is leer und habe dann erst den Vertrag für den Lagerraum gekündigt. Daher müsse ich bis Ende April bezahlen. (wegen der Kündigungsfrist).
Dabei ist doch klar, dass ich mich nicht in den Lagerraum hinein gebeamt haben kann. Ich muss es ja schon vorher geleert haben, sonst hätte ich ja dort einbrechen müssen, da der Code(fürs Tor) ja geändert wurde und dann gab es noch das Schloss.
Daher wäre meine Frage nun, ob die Kanzlei hier haftbar ist?
- Seite :
- 1
Es gibt noch keine Antworten zu diesem Beitrag.
Sei der Erste der antwortet.
Sei der Erste der antwortet.