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Lieber Herr Spirgrath,
nach einem gewonnenen Prozess ist mir ein Schaden i. H. von 600 € entstanden.
Es ging um die Kosten für den gerichtlichen Gutachter. Ich habe erst einen Vorschuss von 2.500€ an die Gerichtskasse geleistet, dann nach noch die Schlussrechnung i. H. von 600 €, jedoch aus versehen nicht an die Gerichtskasse, sondern irrtümlich an das Konto des Gutachter.
Das Kostenfestsitzungsbeschluss hat daher nicht gepasst. Mein Anwalt hat eine sofortige Beschwerde dagegen eingelegt, jedoch ohne jegliche Reaktion des Gericht. Nach meiner Nachfrage hat er dann über 5 Monate später nochmal hingeschrieben und erhielt die Antwort:
„Bezugnehmend auf Ihr schreiben vom 26.04.2021 wird mitgeteilt, das in der Schlusskostenrechnung nur die Zahlungen berücksichtigt werden können, die sich in der Akte befinden.“
Mein Anwalt meinte, da kann man nichts mehr machen. (Oder er hat kein Lust)
Meine Frage: Hat der Anwalt seine Kontrollpflicht versäumt, er hätte doch ein Zahlungsbeleg von mir verlangen und archivieren müssen?
Ist die Entscheidung der Justizamtsinspektorin überhaupt richtig?
Vielen dank in Vorraus!
nach einem gewonnenen Prozess ist mir ein Schaden i. H. von 600 € entstanden.
Es ging um die Kosten für den gerichtlichen Gutachter. Ich habe erst einen Vorschuss von 2.500€ an die Gerichtskasse geleistet, dann nach noch die Schlussrechnung i. H. von 600 €, jedoch aus versehen nicht an die Gerichtskasse, sondern irrtümlich an das Konto des Gutachter.
Das Kostenfestsitzungsbeschluss hat daher nicht gepasst. Mein Anwalt hat eine sofortige Beschwerde dagegen eingelegt, jedoch ohne jegliche Reaktion des Gericht. Nach meiner Nachfrage hat er dann über 5 Monate später nochmal hingeschrieben und erhielt die Antwort:
„Bezugnehmend auf Ihr schreiben vom 26.04.2021 wird mitgeteilt, das in der Schlusskostenrechnung nur die Zahlungen berücksichtigt werden können, die sich in der Akte befinden.“
Mein Anwalt meinte, da kann man nichts mehr machen. (Oder er hat kein Lust)
Meine Frage: Hat der Anwalt seine Kontrollpflicht versäumt, er hätte doch ein Zahlungsbeleg von mir verlangen und archivieren müssen?
Ist die Entscheidung der Justizamtsinspektorin überhaupt richtig?
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