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Sehr geehrter Herr Spirgath,
ich würde gerne in Erfahrung bringen, ob mein Anwalt/Anwälte falsch gehandelt hat/haben. Derzeit ist der Fall für mich existenzbedrohend geworden.
Es began mit einem Brand auf dem Nachbargrundstück in 02.2016. Zum Schutz umstehender Gebäude wurde unser altes Fachwerkhaus mit Löschwasser gekühlt. Das Grundstück befindet sich erhöht über unserem Grundstück.
Die Versicherung shcickt zügig einen Gutachter raus, welcher die Schäden begutachtete. Die Heizung war defekt, weil dort Löschwasser reingelaufen ist. Das wurde vom Gutachter auch anerkannt. Allerdings weitere Gewerke welche vom Löschwasser beschädigt wurden, wurden hier schon mündlich abgelehnt. Das schien mir aber nicht richtig zu sein. Daher nahm ich Kontakt mit einer Gutachterin auf (Gerichtsgutachterin), die sich das mal anschauen sollte. Das tat sie in einem ersten Termin auch. Man empfahl mir auch einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die Sachverständige zeigte mir Schäden, die erst nicht so offensichtlich waren, weil das Wasser hinter Verkleidungen usw. gelaufen ist.
Ich holte Angebote ein und die Versicherung bzw. deren Sachverständige lehnten ab, oder kürzten diese, so das an eine unkomplzierte Schadenbereinigung nicht zu denken war. Somit wurde meine Sachverständige immer tätig und produzierte Kosten. Mein Anwalt lehnte ein Sachverständigenverfahren erst einmal ab. Leider musste der Anwalt dann das Mandat niederlegen, da die Partei dessen Haus abgebrannt ist, bei derselben Kanzlei war. Er empfahl einen Kollegen.
Der Schaden wurde dann nach dem Gutachten der Versicherung reguliert. Meine Sachverständige hatte aber fast 100.000 EUR mehr in ihrem Gutachten stehen.
Das ganze Verfahren zog sich immer mehr hin, bis plötzlich die Versicherung plötzlich eine Schreiben wegen einer 3 Jahres-Frist die abgelaufen ist, schrieb, Ich hätte nicht alles renoviert oder auch nicht den Anschein erweckt es zu tun, somit will die Versicherung nicht mehr für den Neuwertschaden einstehen. Mein Anwalt hat mich über diese Klause nicht informiert. Hätte er das machen müssen?
Das Landgericht hat dann noch mein Gutachten "verschlampt".Miene Sachverständige hat dann wieder einen Ordner erstellt für 500.- Euro Kosten. Auf die bin ich bis heute sitzen geblieben. Bei über 30.000.- EUR für meine Sachverständige dachte sich das Gericht wohl, das es darauf nicht mehr ankommt.
Das Gericht stimmt der 3 Jahres Frist zu, so das mir nur noch ein Teil zugesprochen wurden. Man schien von mir zu erwarten, das ich erst alles renovier eund das Risiko eingehen sollte, das die Versicherung nicht zahlt und ich dann pleite bin. Das scheint hier die Lösung gewesen zu sein.
Das OLG führte später auch aus, das es nciht ausreicht Angebote einzufordern, sondern gleich den Auftrag erteile mit Klausel, dieser nur zu stande kommt, wenn die Versicherung diese Position auch zahlt. Hätte das mein Anwalt wissen müssen? Die Sachverständigenkosten von über 30.000 EUR soll ich auch zahlen. Hier heißt es, das ich die Versicherung erst in Verzug hätte setzen müssen, bevor ich eine Sachverständige/Sachverständigen beauftrage. Dabei dachte ich, das die Verweigerungshaltung (welche auch durch eine interne Notiz der Versicherung, welche versehentlich in den Emails war) der Versicherung ausreichend ist. Hätte mein Anwalt das wissen müssen, das ich die Kosten der Sachverständigen so nicht als Schadenersatz gelten machen kann?
Es wurden natürlich auch Sachverständige vom Gericht beauftragt. Diese haben aber nach so langer Zeit das Gutachten meiner Gutachterin völlig in den Schatten gestellt. Mein Gutachten wurde vor Gericht kaum berücksichtigt.
Das OLG wird die Berufung zurückweisen, wie sie schon vorab im Beschluss klar gestellt haben. Die Kosten vom Rechtsanwalt werden von der RV getragen. Aber ich stehe jetzt da mit einem nur teilweise renovierten Haus und den hohen Sachverständigenkosten von über 30.000 EUR, obwohl ichh für das Ereignis nichts kann. Andere haben daran Geld verdient.
Hätte mein Anwalt vorher anders beraten müssen?
Ich habe nicht alles wiedergegeben. Ich hoffe der Umfang reicht um sich ein Bild zu machen.
Vielen Dank!
ich würde gerne in Erfahrung bringen, ob mein Anwalt/Anwälte falsch gehandelt hat/haben. Derzeit ist der Fall für mich existenzbedrohend geworden.
Es began mit einem Brand auf dem Nachbargrundstück in 02.2016. Zum Schutz umstehender Gebäude wurde unser altes Fachwerkhaus mit Löschwasser gekühlt. Das Grundstück befindet sich erhöht über unserem Grundstück.
Die Versicherung shcickt zügig einen Gutachter raus, welcher die Schäden begutachtete. Die Heizung war defekt, weil dort Löschwasser reingelaufen ist. Das wurde vom Gutachter auch anerkannt. Allerdings weitere Gewerke welche vom Löschwasser beschädigt wurden, wurden hier schon mündlich abgelehnt. Das schien mir aber nicht richtig zu sein. Daher nahm ich Kontakt mit einer Gutachterin auf (Gerichtsgutachterin), die sich das mal anschauen sollte. Das tat sie in einem ersten Termin auch. Man empfahl mir auch einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die Sachverständige zeigte mir Schäden, die erst nicht so offensichtlich waren, weil das Wasser hinter Verkleidungen usw. gelaufen ist.
Ich holte Angebote ein und die Versicherung bzw. deren Sachverständige lehnten ab, oder kürzten diese, so das an eine unkomplzierte Schadenbereinigung nicht zu denken war. Somit wurde meine Sachverständige immer tätig und produzierte Kosten. Mein Anwalt lehnte ein Sachverständigenverfahren erst einmal ab. Leider musste der Anwalt dann das Mandat niederlegen, da die Partei dessen Haus abgebrannt ist, bei derselben Kanzlei war. Er empfahl einen Kollegen.
Der Schaden wurde dann nach dem Gutachten der Versicherung reguliert. Meine Sachverständige hatte aber fast 100.000 EUR mehr in ihrem Gutachten stehen.
Das ganze Verfahren zog sich immer mehr hin, bis plötzlich die Versicherung plötzlich eine Schreiben wegen einer 3 Jahres-Frist die abgelaufen ist, schrieb, Ich hätte nicht alles renoviert oder auch nicht den Anschein erweckt es zu tun, somit will die Versicherung nicht mehr für den Neuwertschaden einstehen. Mein Anwalt hat mich über diese Klause nicht informiert. Hätte er das machen müssen?
Das Landgericht hat dann noch mein Gutachten "verschlampt".Miene Sachverständige hat dann wieder einen Ordner erstellt für 500.- Euro Kosten. Auf die bin ich bis heute sitzen geblieben. Bei über 30.000.- EUR für meine Sachverständige dachte sich das Gericht wohl, das es darauf nicht mehr ankommt.
Das Gericht stimmt der 3 Jahres Frist zu, so das mir nur noch ein Teil zugesprochen wurden. Man schien von mir zu erwarten, das ich erst alles renovier eund das Risiko eingehen sollte, das die Versicherung nicht zahlt und ich dann pleite bin. Das scheint hier die Lösung gewesen zu sein.
Das OLG führte später auch aus, das es nciht ausreicht Angebote einzufordern, sondern gleich den Auftrag erteile mit Klausel, dieser nur zu stande kommt, wenn die Versicherung diese Position auch zahlt. Hätte das mein Anwalt wissen müssen? Die Sachverständigenkosten von über 30.000 EUR soll ich auch zahlen. Hier heißt es, das ich die Versicherung erst in Verzug hätte setzen müssen, bevor ich eine Sachverständige/Sachverständigen beauftrage. Dabei dachte ich, das die Verweigerungshaltung (welche auch durch eine interne Notiz der Versicherung, welche versehentlich in den Emails war) der Versicherung ausreichend ist. Hätte mein Anwalt das wissen müssen, das ich die Kosten der Sachverständigen so nicht als Schadenersatz gelten machen kann?
Es wurden natürlich auch Sachverständige vom Gericht beauftragt. Diese haben aber nach so langer Zeit das Gutachten meiner Gutachterin völlig in den Schatten gestellt. Mein Gutachten wurde vor Gericht kaum berücksichtigt.
Das OLG wird die Berufung zurückweisen, wie sie schon vorab im Beschluss klar gestellt haben. Die Kosten vom Rechtsanwalt werden von der RV getragen. Aber ich stehe jetzt da mit einem nur teilweise renovierten Haus und den hohen Sachverständigenkosten von über 30.000 EUR, obwohl ichh für das Ereignis nichts kann. Andere haben daran Geld verdient.
Hätte mein Anwalt vorher anders beraten müssen?
Ich habe nicht alles wiedergegeben. Ich hoffe der Umfang reicht um sich ein Bild zu machen.
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