Hallo,
Ich habe aktuell eine klage wegen feststellung einer vbuH erstinstanzlich verloren. MeinAnwalt hatte PKH-Antrag gestellt...mich aber über dessen Ablehnung schon im Mai nicht informiert. Desweiteren hat er so gut wie keinen Schriftsatz weiergeleitet an mich ( Protokolle ect).
DasUrteil ist schlichtweg totaler Blödsinn, beruht u.a. Auf protokolle, in denen wesentliches fehlt, im falschen Zusammenhang protokolliert wurde ect. Die Klageerwiederung meines Anwaltes enthält Fehler, die Begründung der PKH -Ablehnung setzt etwas voraus was so gar nicht gegeben ist, dieSteategie des Anwaltes...nun ja, er meinte, das dürfte kein Problem sein, die vbuH vom Tisch zu bekommen...sie sind ja zahlungswillig, nur eben nur begrenzt fähig..und genau so hat er verteidigt. Das die Gegenseite nur über die Absicht der Erregung eines Irrtums den Betrug nachweisen wollte...und nun ja auch geschafft hat, darauf war er nicht vorbereitet, zeugen die benannt hätten werden können hielt er für unwichtig ec
Forum Anwaltshaftung
- Ursula
- Anwaltshaftung
- Freitag, 16. Dezember 2016
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