Ich habe einen Anwalt beauftragt, um Schadensersatz bezüglich eines Immobilienkaufs durchzusetzen. Es handelte sich um 2 Punkte. Für eine davon hatte ich ein privat Gutachten von einem IHK Sachverständiger, für die 2. Sache nur einen Kostenvoranschlag von Handwerker.
Der Anwalt hat in der Klage ein Beweissicherung beauftragt. Der gerichtliche Gutachter hat beide Sachen begutachtet und mir in Rechnung gestellt.
Ich fand es sinnlos, den es hätte nur die eine Sache gereicht, soweit die Gegenseite es akzeptiert.
Sehe ich es richtig?
Danke
Forum Anwaltshaftung
- Andreas
- Anwaltshaftung
- Dienstag, 23. Februar 2021
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