Hallo,
ich habe durch meinen RA einen Vergleich schließen lassen. Es wurde lange um eine bestimmt Formulierung gerungen. Im Mailverkehr (mit kompletten Verlauf des Schriftverkehrs) habe ich dem Vergleich mit der "nun erreichten Formulierung" (diese findet sich im Verlaufsprotokoll) zugestimmt.
Nun erhalte ich den unterschriebenen Vergleich, aber die zuvor abgestimmte Klausel ist nicht enthalten.
Ich habe zunächst bei meinem Anwalt nach gefragt, warum dies so geschehen ist (Antwort steht noch aus) Die Klausel ist wichtig, damit eben nicht alle Ansprüche abgegolten sind, sondern nochmals die Möglichkeit besteht auf den Verklagten zuzugehen, falls weitere Maßnahmen am Streitgegenstand durchzuführen sind. In diesem Fall: Falls eine Hardwarenachrüstung am Kfz durch das KBU angeordnet wird.
Muss ich nun anwaltlich gegen meinen Anwalt vorgehen?
Forum Anwaltshaftung
- K.D.
- Anwaltshaftung
- Mittwoch, 08. April 2020
Kommentar
Es sind noch keine Kommentare vorhanden
- Seite :
- 1
Es gibt noch keine Antworten zu diesem Beitrag.
Sei der Erste der antwortet.
Sei der Erste der antwortet.