Forum Anwaltshaftung
Anwalts Haftung Besucher Forum
Hallo.
Gegen ein erstinstanzliches Urteil ( 2019 ) wurde vom Beklagten Berufung eingelegt. Beim OLG in zweiter Instanz nahm der Beklagte einen Tag vor Verhandlungsbeginn die Berufung zurück. Mir wurde daraufhin von meiner Anwaltskanzlei über einen RA mitgeteilt, dass nun das erste Urteil rechtskräftig wäre. Das OLG verhing jedoch in Folge ein Versäumnisurteil gegen meine Anwaltskanzlei weil zur Verhandlung niemand vom Kläger ( meine Kanzlei ) erschienen war. Meine Kanzlei legte nun Widerspruch gegen das Versäumnisurteil ein und wies die Berufung der Beklagten zurück. Es kam zu weiteren Verhandlungen beim OLG. Das erstinstanzliche Urteil wurde nun zu meinem Nachteil abgeändert und mir entstand ein Schaden von ca. 11.000 €. Das rechtskräftige Urteil des OLG ( 2020 ) ist bis zum heutigen Tag ( 11.05.2021 ) von meiner Kanzlei nicht umgesetzt worden.
Gegen ein erstinstanzliches Urteil ( 2019 ) wurde vom Beklagten Berufung eingelegt. Beim OLG in zweiter Instanz nahm der Beklagte einen Tag vor Verhandlungsbeginn die Berufung zurück. Mir wurde daraufhin von meiner Anwaltskanzlei über einen RA mitgeteilt, dass nun das erste Urteil rechtskräftig wäre. Das OLG verhing jedoch in Folge ein Versäumnisurteil gegen meine Anwaltskanzlei weil zur Verhandlung niemand vom Kläger ( meine Kanzlei ) erschienen war. Meine Kanzlei legte nun Widerspruch gegen das Versäumnisurteil ein und wies die Berufung der Beklagten zurück. Es kam zu weiteren Verhandlungen beim OLG. Das erstinstanzliche Urteil wurde nun zu meinem Nachteil abgeändert und mir entstand ein Schaden von ca. 11.000 €. Das rechtskräftige Urteil des OLG ( 2020 ) ist bis zum heutigen Tag ( 11.05.2021 ) von meiner Kanzlei nicht umgesetzt worden.
- Seite :
- 1
Es gibt noch keine Antworten zu diesem Beitrag.
Sei der Erste der antwortet.
Sei der Erste der antwortet.