Sie haben einen Prozeß verloren, obwohl Ihr Anwalt vorher gesagt hat „kein Problem“? – Das könnte ein Fall der Anwaltshaftung sein!
Sie bekommen ein klageabweisendes Urteil, in dem Ihr Anspruch als „verjährt, verfristet oder unsubstantiiert“ bezeichnet wird? – Das könnte ein Fall der Anwaltshaftung sein!
Ihr Anwalt behauptet, die Rechtsprechung habe sich seit Annahme des Mandats geändert und deshalb könne er nun nichts mehr für Sie tun? – Das könnte ein Fall der Anwaltshaftung sein!
Ihr Anwalt hat einen Vertrag für Sie entworfen, bei dessen Durchführung nun erhebliche Probleme auftreten ? – Das könnte ein Fall der Anwaltshaftung sein!
Sie glauben, Ihr Anwalt hat einen Fehler gemacht, wissen aber nicht, wo dieser liegt?
Wir wissen, dass viele Anwälte Fehler machen, es aber nicht zugeben können oder wollen. Wir legen den Finger in die Wunde und verhelfen Ihnen zu Ihrem guten Recht.
Bei verlorenen Gerichtsprozessen kann RA Spirgath häufig schon bei Durchsicht des gerichtlichen Urteils erste Anzeichen auf ein Anwaltsverschulden erkennen.
Verlassen Sie sich niemals darauf, dass Ihr Fall bei Ihrem Anwalt in „guten Händen“ ist. Halten Sie vielmehr regelmäßigen Kontakt mit Ihrem Anwalt und werden Sie argwöhnisch, wenn eine Kontaktaufnahme über längere Zeit (3-4 Wochen) nicht möglich ist.
RA Spirgath kennt die Hintergründe der Anwaltshaftung und hilft Ihnen, Anwaltsfehler zu identifizieren und Schadensersatz zu erhalten.
Lesen Sie bei Beispielen aus unserer Praxis und/oder aktuelle Rechtsprechung, welche Anwaltsfehler passieren, wie sie vertuscht werden und wie man ihnen beikommen kann.