Nachfolgend können Sie Medienberichte über die Arbeit von anwaltshaftung-aktuell sowie Medienberichte über von RA Spirgath betreute Fälle aus dem Bereich der Anwaltshaftung nachlesen.
Ex-Mandantin will von Minister Jung 1,2 Millionen Euro Schadenersatz
Wiesbaden, 23.04.2009
Für ein Zivilverfahren war das Medieninteresse ungewöhnlich groß: Das Landgericht Wiesbaden verhandelte am Mittwoch die Klage einer Rentnerin aus Schlangenbad. Sie fordert von Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) 1,2 Millionen Euro Schadenersatz.
Der Bundesverteidigungsminister selbst war am Mittwoch nicht erschienen, als vor dem Landgericht das Zivilverfahren begann, in dem er als Beklagter geführt wird. 1,2 Millionen Schadensersatz fordert eine Dame aus Schlangenbad von Franz Josef Jung. Der Politiker, der im Zivilberuf Anwalt ist und eine Kanzlei in Eltville hat, soll geradestehen dafür, dass Sophie Fischer ihren Prozess verlor, in dem Jung ihr Vertreter war. Und in dem es um den Kauf ihrer Villa ging, die nicht annähernd das wert sein soll, was die Verkäufer von ihr gefordert hatten, und was sie 1994 auch zahlte.
Spezialist aus Heidelberg
Nun muss sich der Minister selbst von einer Anwaltskanzlei vertreten lassen, muss sich mit deren Hilfe der Angriffe von Kai Roland Spirgath erwehren, eines auf Anwaltshaftung spezialisierten Juristen aus Heidelberg und nunmehr Verfahrensbevollmächtigter von Sophie Fischer.
Was Spirgath der 5. Zivilkammer vorträgt, wird dort ernst genommen. Die Vorsitzende Richterin, die sich intensiv in die Materie eingearbeitet hat, lässt daran keinen Zweifel. So mag die Kammer nicht der Anregung von Jungs Anwälten folgen, die den Fall für verjährt halten. Damit aber wird das Gericht zunächst einmal prüfen, welches der zahlreichen Gutachten, die in den zurückliegenden Prozessen gefertigt worden waren, fundiert ist.
Vier Expertisen waren zu dem Ergebnis gekommen, die Immobilie sei nicht annähernd das Geld wert, das Sophie Fischer gezahlt hatte. Erst ein fünftes hielt den Kaufpreis für akzeptabel. Pech für Sophie Fischer war, dass dieses letzte Gutachten den Ausschlag gab für die Niederlage in jenem Verfahren, in dem sie mit Rückendeckung ihres Anwaltes Jung die Rückzahlung des Kaufpreises gefordert hatte.
Viel zu erklären
So wird es im Mittwoch begonnenen Prozess nicht nur darum gehen, ob der letzte Gutachter möglicherweise von gänzlich falschen Grundlagen ausging und deshalb zu fehlerhaften Bewertungen kam. Schon denkt die Kammer daran, einen Sachverständigen zu beauftragen. Sie hat hierzu einen Professor für Immobilienökonomie aus Kaiserslautern in Erwägung gezogen.
Es wird auch darum gehen, ob Franz Josef Jung im Interesse von Sophie Fischer und als ihr Anwalt jenen letzten Gutachter hätte ablehnen müssen. Das ist denn auch Kern dessen, was Spirgarth seinem Kollegen Jung vorwirft: Dass er sich nicht ausreichend mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt habe.
So wird der Minister nun manches erklären müssen. Etwa wann er davon erfahren hatte, dass der Brunnen auf Sophie Fischers Grundstück die einzige Trinkwasserversorgung dort nicht genehmigt war. Der Schacht hatte im Jahr 2005 auf Anordnung der Behörden zugeschüttet werden müssen, weshalb das Haus seither ohne fließend Wasser ist. Hätte Jung als Anwalt gewusst, dass der Brunnen illegal war, hätte er womöglich darauf drängen müssen, die Preisfindung des letzten Gutachters zu hinterfragen.
Möglich ist nach Andeutungen der Kammer freilich auch eine andere Variante: Dass die Anordnung der Behörden, den Brunnen zu verfüllen, anfechtbar war. Und dass Sophie Fischer verantwortlich ist für den Schaden, der ihr entstand, weil sie eben nicht Einspruch erhob gegen die Anordnung.
Anderes hingegen ist bereits geklärt: Auch Jung muss nach Aktenlage gewusst haben, dass das Haus seiner Mandantin im Landschaftsschutzgebiet liegt. Weshalb es weder mit dem Auto angefahren noch erweitert werden darf.
Im weiteren Verlauf des Zivilverfahrens tauschen die streitenden Parteien nun Schriftsätze. Welche Schlüsse die Kammer daraus zieht, wird sie am 26. August verkünden.
Quelle: Wiesbadener-Tagblatt
Autor: Christoph Cuntz
Angeblicher Anwaltsfehler: Schadenersatz-Prozess gegen Jung
22.04.2009
Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hat wegen seiner früheren Tätigkeit als Anwalt Ärger. Eine Ex-Mandantin fordert 1,2 Millionen Euro – eine gütliche Einigung ist am Mittwoch in Wiesbaden gescheitert.
Das Verfahren gegen den 60-jährigen CDU-Politiker aus dem Rheingau hat eine heute 70 Jahre alte Frau erwirkt, die Jung vor acht Jahren als Rechtsanwalt vertreten hat. Die Frau hatte Jung mit der Rückabwicklung eines Hauskaufs beauftragt. Sie hatte die Immobilie Mitte der 1990er Jahre für 1,7 Millionen Mark gekauft, ihrer Ansicht nach war der Kaufpreis aber zu hoch. Beim Kauf des Einfamilienhauses in der Nähe von Wiesbaden seien ihr Mängel des Objekts verschwiegen worden.
Millionenimmobilie mit Baumängeln
So fehlte unter anderem eine ordnungsgemäße Zufahrt. Der Wasseranschluss durch einen Brunnen auf dem Anwesen war aus Sicht der zuständigen Behörden illegal, der Brunnen musste wieder zugeschüttet werden. Die Frau lebe bis heute von Wasser aus Kanistern, sagte ihr Anwalt Kai Roland Spirgath am Mittwoch nach der Gerichtsverhandlung.
Jung verklagte deshalb den Verkäufer des Hauses wegen „arglistiger Täuschung und sittenwidriger Überteuerung“, verlor damit aber im April 2008 letztinstanzlich vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Daraufhin schaltete Jungs Mandantin einen Spezialisten für Anwaltshaftung ein und fordert 1,2 Millionen Euro Schadenersatz.
Auch Gutachter angeklagt
Der Erbacher, ehemaliger Chef der Hessischen Staatskanzlei, Ex-Fraktionschef der CDU im Landtag und heutiger Verteidigungsminister, ließ sich in der mündlichen Erörterung vor dem Landgericht Wiesbaden durch Anwälte vertreten. Auch die Klägerin erschien nicht persönlich vor Gericht. Eine gütliche Einigung scheiterte und das Verfahren wird schriftlich fortgesetzt. Eine Entscheidung will das Gericht am 26. August bekanntgeben.
Neben dem Streitgegenstand an sich beschäftigt sich das Gericht auch mit der Frage, ob das Verfahren gegen Jung abgetrennt wird. Neben dem Verteidigungsminister ist auch noch ein Gutachter angeklagt, der die Immobilie falsch bewertet haben soll.
Quelle:
hr-online
Redaktion: cawo / end
Der Minister und das Haus ohne Wasser
13.01.2009
Warum Sophie Fischer von Franz Josef Jung 1,2 Millionen Euro Schadenersatz fordert.
SCHLANGENBAD. Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) soll 1,2 Millionen Euro Schadenersatz zahlen, weil er als Anwalt eine Mandantin aus Schlangenbad nicht nach allen Regeln der Kunst verteidigt hat. Die Zivilklage gegen ihn wird im April verhandelt.
Das Pech klebt Sophie Fischer scheinbar an den Fingern: Das war beim Kauf ihres Hauses im Jahr 1994 so, als ihr in Schlangenbad eine Immobilie angedreht wurde, die nicht mehr mit fließend Wasser versorgt werden kann. Denn der Brunnen war in den 70er Jahren illegal gebohrt worden und musste zwischenzeitlich auf Anordnung der Behörden zugeschüttet werden.
Nur über den Forstweg
Ihr Haus kann sie nur auf einem Forstweg erreichen, der eigentlich nicht befahren werden darf. Der Notar hatte ihr verschwiegen, dass sie kein Wegerecht hat. Auch darf sie keinen Wintergarten bauen. Anders als beim Verkauf zugesagt, sind bauliche Veränderungen nicht zugelassen: Die Immobilie liegt im Heilquellen- und im Landschaftsschutzgebiet.
Das Pech blieb der heute 70-Jährigen auch 2001 treu, als sie versuchte, den Kauf des im Wald gelegenen Hauses rückgängig zu machen und deshalb vor Gericht zog. Gutachter – sogar der Gutachterausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises – hatten bestätigt, dass das Haus samt 6 300 Quadratmeter großem Grundstück nur die Hälfte der gezahlten 1,7 Millionen DM wert und der Kaufpreis sittenwidrig war. Dann aber beauftragte das Landgericht Wiesbaden einen Obergutachter, der am Kaufpreis nichts auszusetzen hatte. Folge: Sie verlor den Prozess. Dass das Zivilverfahren damals in die Binsen ging, darüber hatte der Kurier schon vor dreieinhalb Jahren berichtet. Neu ist nun, dass Sophie Fischer ihren ersten Anwalt für die Niederlage verantwortlich macht: Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung hatte sie vertreten.
Jung habe sich zu sehr auf jene Gutachter verlassen, die die Sicht der Klägerin teilten, sagt Kai Roland Spirgath. Er ist als Anwalt auf Anwaltshaftung spezialisiert und von Sophie Fischer beauftragt, den Minister auf Schadenersatz zu verklagen. Er sagt, Jungs Strategie sei gekippt, als der vom Gericht beauftragte Experte – anders als seine Vorgänger-Gutachter – zu dem Ergebnis kam, der Kaufpreis sei nicht sittenwidrig. Jung hätte der Zivilkammer die wesentlichen Mängel der Immobilie vortragen müssen. Auf die habe ihn Sophie Fischer hingewiesen. Spirgath sagt, so hätte das Verfahren gewonnen und der Vertrag rückabgewickelt werden können. Aber der heutige Minister habe diese Arbeit gescheut. Ein Fehler: „Ein Anwalt muss immer den für seinen Mandanten sichersten Weg gehen“.
Nun soll Jung den Schaden ersetzen. Von ihm fordert Spirgarth im Auftrag seiner Mandantin den Kaufpreis in Höhe von 869 000 Euro. Dazu die Erstattung der Verfahrenskosten, die sich auf 350 000 Euro summieren. Denn Sophie Fischer hatte in den 90er Jahren das Haus von einer Eigentümergemeinschaft gekauft: Vier Personen, die alle verklagt werden mussten, was die Kosten für sie vervierfachte. Dazu kommt der Weg durch die Instanzen: Denn der mit Anwalt Jung verlorene Prozess war Basis für zwei weitere Niederlagen vor Gericht, die letzte hatte sie im vergangenen April hinnehmen müssen.
Klage auf 50 Seiten
50 Seiten umfasst die Klageschrift, mit der Spirgath die Forderung begründet. Die Aussichten, diesen Prozess zu gewinnen, seien gut, sagt er. Jung hat sich bislang nur einmal öffentlich zu dem anstehenden Verfahren geäußert, das am 22. April vor dem Landgericht beginnt. Dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel hat er gesagt, er weise die Vorwürfe unter Berücksichtigung der ihm damals vorliegenden Informationen zurück. Auch zum Prozessauftakt vor der 7. Zivilkammer wird von Jung selbst nichts zu hören sein: Sein persönliches Erscheinen ist derzeit noch nicht vorgesehen.
Quelle: Christoph Cuntz, Wiesbadener Kurier
Ex-Mandantin verklagt Jung
12.01.2009
Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) muss sich offenbar demnächst vor Gericht verantworten. Eine ehemalige Mandantin verklage Jung in seinem Zivilberuf als Rechtsanwalt wegen «anwaltlicher Falschberatung» auf 1,2 Millionen Euro Schadenersatz, berichtet «Der Spiegel».
Demzufolge hatte die 70-jährige Klägerin Jung mit der Rückabwicklung eines Hauskaufs beauftragt, das sie ihrer Ansicht nach für 1,7 Millionen Mark überteuert erworben hatte. Beim Kauf des Einfamilienhauses in der Nähe von Wiesbaden seien ihr Mängel des Objekts verschwiegen worden.
Der Heidelberger Fachanwalt Roland Spirgath will mehrere Fehler bei Jungs Prozessführung erkannt haben. So habe der eine Frist versäumt, den entscheidenden Gutachter nicht wegen Befangenheit abgelehnt und nicht auf die Berücksichtigung zweier für die Klägerin positiver Gutachten gedrängt.
Jung soll der Verhandlung vor dem Wiesbadener Landgericht gelassen entgegenblicken: «Ich habe meinen Anwaltsvertrag ordnungsgemäß erfüllt und weise die Vorwürfe unter Berücksichtigung der mir zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Informationen zurück», zitiert der «Spiegel» den Bundesverteidigungsminister. ddp
Quelle: Frankfurter Neue Presse
Ehemalige Mandantin verklagt Verteidigungsminister Jung
10.01.2009
Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung droht Ärger an der Heimatfront. Eine Mandantin, die er seit 2001 in seinem Zivilberuf als Rechtsanwalt vertreten hatte, verklagt ihn wegen „anwaltlicher Falschberatung“ auf 1,2 Millionen Euro Schadensersatz. Die heute 70-jährige Klägerin hatte den CDU-Politiker beauftragt, für sie die Rückabwicklung eines Hauskaufs durchzufechten. Die Frau hatte für 1,7 Millionen Mark ein Einfamilienhaus in der Nähe von Wiesbaden erworben, das aber im Nachhinein Mängel aufwies, die ihr beim Kauf verschwiegen worden seien. Anwalt Jung klagte deshalb auf „arglistige Täuschung und sittenwidrige Überteuerung“. Die Klage scheiterte schließlich vergangenen April letztinstanzlich vor dem Frankfurter Oberlandesgericht. Daraufhin beauftragte die Hausbesitzerin den Heidelberger Spezialisten für Anwaltshaftung, Kai Roland Spirgath, der mehrere Fehler Jungs bei Prozessstrategie und Prozessführung erkannt haben will: „Jung hat unter anderem eine Frist versäumt, den entscheidenden Gutachter nicht rechtzeitig wegen Befangenheit abgelehnt und es verpasst, im Prozess auf die Berücksichtigung von zwei für die Klägerin positiven Gutachten zu drängen.“ Der Verhandlung vor dem Landgericht Wiesbaden sieht Jung gelassen entgegen: „Ich habe meinen Anwaltsvertrag ordnungsgemäß erfüllt und weise die Vorwürfe unter Berücksichtigung der mir zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Informationen zurück.“ Anwalt Spirgath und er hätten offenbar eine unterschiedliche Rechtsauffassung, über die nun das Gericht befinden müsse.
Quelle: DER SPIEGEL 3/2009