Kai Roland Spirgath, Rechtsanwalt
Kaiserstraße 8
69115 Heidelberg
Telefon: 06221 – 13 886 22
Telefax: 06221 – 13 886 20
E-Mail: info@anwaltshaftung-aktuell.de
Internet: www.melchers-syring.de
Was machen wir?
RA Kai Roland Spirgath, Jahrgang 1971, ist verheiratet und hat drei Töchter. Nach dem Wehrdienst als Gebirgsjäger in Mittenwald und schnellem Studium in Heidelberg und Dresden arbeitete er zunächst für ein Jahr bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arthur Andersen in Frankfurt/Main.
Schnell entdeckte RA Spirgath seine Liebe zum erfolgreichen Auftritt im Gerichtssaal. Seit 2000 führt er Schadensersatzprozesse für geschädigte Anleger und Bankkunden, seit 2001 auch Prozesse gegen Rechtsanwälte wegen Anwaltshaftung.
RA Spirgath ist auftretungsbefugt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Anfang 2005 gründete RA Spirgath gemeinsam mit drei weiteren Rechtsanwälten eine auf dem Gebiet des Zivil-, Bank-, und Wirtschaftsrechts spezialisierte Kanzlei in Heidelberg. RA Spirgath absolvierte sodann erfolgreich den Lehrgang zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Seit Juli 2019 übt RA Spirgath seine Anwaltstätigkeit in Bürogemeinschaft mit der Sozietät Melchers Syring & Collegen, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in der Kaiserstraße 8 in Heidelberg aus.
RA Spirgath hat seinen weiteren Schwerpunkt zusätzlich auf dem Gebiet der Anwaltshaftung.
Was machen wir besonders gut?
Schwerpunkt Anwaltshaftung:
Ein zunehmend undurchsichtig werdender Paragraphendschungel und eine seit 10 Jahren in den Markt drängende Schwemme schlecht qualifizierter Rechtsanwälte sind eine stete Gefahr dafür, dass Rechtsanwälte Fehler machen und dass Mandate falsch bearbeitet werden. Fälle der Anwaltshaftung werden hierdurch geradezu herausgefordert.
Auch der Kunde eines Rechtsanwalts hat einen – durch die Gerichte überprüfbaren – Anspruch darauf, dass sein Fall nicht nur nach „bester Möglichkeit des Anwalts“, sondern nach sämtlichen „Regeln der Kunst“ bearbeitet wird.
RA Spirgath arbeitete sich erstmals 2001 in das Gebiet der Anwaltshaftung ein. Anlass dafür war, dass immer mehr geschädigte Kapitalanleger seine Hilfe suchten, die zuvor von einem nicht spezialisierten Rechtsanwalt schlecht beraten worden waren. RA Spirgath erkannte, dass es eine enorme Dunkelziffer von Fällen der Anwaltshaftung gibt, denn der juristische Laie ist nicht in der Lage, Anwaltsfehler – und somit einen Fall der Anwaltshaftung – zu erkennen.
Häufig reicht es mittlerweile bereits aus, RA Spirgath ein Gerichtsurteil zu übersenden, um eine schnelle Analyse über Anwaltsfehler zu erhalten. Denn zwischen den Zeilen des Urteils sind jede Menge Hinweise auf Anwaltsfehler und Anwaltshaftung versteckt. Diese versteckten Hinweise sind für RA Spirgath, der als Schwerpunkt Anwaltshaftung verfolgt, leicht zu erkennen.
Seither ist der Anteil der Fälle, in denen RA Spirgath seine Mandanten gegen deren ehemalige Rechtsanwälte vertritt und Anwaltshaftung geltend macht, stetig gestiegen.
Die „unzureichend behandelten Ausgangsfälle“ beschränken sich seit langem nicht mehr nur auf das Kapitalanlagerecht. Durch unser Anwaltsteam und das damit verbundene weit gefächerte Wissen führt RA Spirgath mittlerweile schon Regressprozesse gegen Rechtsanwälte wegen Anwaltsfehlern in vielen Rechtsgebieten.
Mittlerweile melden sich auch Rechtsanwälte bei uns, um bei der Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen ehemaliger Mandanten die Hilfe eines auf Anwaltshaftung spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.
Was suchen wir?
Sie haben einen Prozeß verloren, obwohl Ihr Anwalt vorher gesagt hat „kein Problem“? – Das könnte ein Fall der Anwaltshaftung sein!
Ihr Anwalt behauptet, die Rechtsprechung habe sich seit Annahme des Mandats geändert und deshalb könne er nun nichts mehr für Sie tun? – Das könnte ein Fall der Anwaltshaftung sein!
Ihr Anwalt hat einen Vertrag für Sie entworfen, bei dessen Durchführung nun erhebliche Probleme auftreten ? – Das könnte ein Fall der Anwaltshaftung sein!
Sie glauben, Ihr Anwalt hat einen Fehler gemacht, wissen aber nicht, wo dieser liegt?
Wir wissen, dass viele Anwälte Fehler machen, es aber nicht zugeben können oder wollen. Wir legen den Finger in die Wunde und verhelfen Ihnen zu Ihrem guten Recht.
RA Spirgath kennt die Hintergründe der Anwaltshaftung und hilft Ihnen, Anwaltsfehler zu identifizieren und Schadensersatz zu erhalten.