Wir vertreten Sie bundesweit, um unberechtigte Schadensersatzforderungen ehemaliger Mandanten von Ihnen abzuwehren.
Dass Sie von einem ehemaligen Mandanten mit Vorwürfen der unzureichenden Fallbearbeitung konfrontiert werden, ist ein seltener und ungewohnter Vorgang. Auch einen erfahrenen Anwalt lässt das nicht kalt. Sie finden sich plötzlich in der „Parteirolle“ wieder, obwohl gerade jetzt eine nüchterne und objektive Betrachtungsweise des Falles gefragt wäre.
Handeln Sie in dieser Situation professionell und binden Sie uns als kompetente Partner ein.
Ihre Haftpflichtversicherung übernimmt gerne unser Honorar. Wir übernehmen die Unterrichtung und den Schriftwechsel mit Ihrer Haftpflichtversicherung; bedenken Sie aber, dass Sie den Versicherungsfall gemäß § 5 Abs. II Nr. 1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Rechtsanwälten und Patentanwälten (AVB-A) unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich anzeigen müssen. Versicherungsfall ist dabei der Verstoß, der Haftpflichtansprüche zur Folge haben könnte. Mit anderen Worten darf die Versicherung nicht erst einbezogen werden, wenn Sie verklagt werden oder wenn gar die Schadensersatzpflicht festgestellt wurde.
Wir sehen unsere Aufgabe nicht nur darin, die Sach- und Rechtslage des zugrundeliegenden Falls sowie den Verlauf des Mandatsverhältnisses genau zu untersuchen. Wir wissen vielmehr, dass viele Klagen gegen Rechtsanwälte über die schadensbegründende und die schadensausfüllende Kausalität erfolgreich abgewehrt werden können. Unser Augenmerk gilt daher insbesondere auch den Detailfragen, die von der mit dem Nachweis der Pflichtverletzung „überbeschäftigten“ Klägerseite häufig vernachlässigt werden.
Zögern Sie nicht sich mit uns unter info@anwaltshaftung-aktuell.de oder telefonisch (0 62 21 – 13 886 22) in Verbindung zu setzen!