10.01.2009
Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung droht Ärger an der Heimatfront. Eine Mandantin, die er seit 2001 in seinem Zivilberuf als Rechtsanwalt vertreten hatte, verklagt ihn wegen „anwaltlicher Falschberatung“ auf 1,2 Millionen Euro Schadensersatz. Die heute 70-jährige Klägerin hatte den CDU-Politiker beauftragt, für sie die Rückabwicklung eines Hauskaufs durchzufechten. Die Frau hatte für 1,7 Millionen Mark ein Einfamilienhaus in der Nähe von Wiesbaden erworben, das aber im Nachhinein Mängel aufwies, die ihr beim Kauf verschwiegen worden seien. Anwalt Jung klagte deshalb auf „arglistige Täuschung und sittenwidrige Überteuerung“. Die Klage scheiterte schließlich vergangenen April letztinstanzlich vor dem Frankfurter Oberlandesgericht. Daraufhin beauftragte die Hausbesitzerin den Heidelberger Spezialisten für Anwaltshaftung, Kai Roland Spirgath, der mehrere Fehler Jungs bei Prozessstrategie und Prozessführung erkannt haben will: „Jung hat unter anderem eine Frist versäumt, den entscheidenden Gutachter nicht rechtzeitig wegen Befangenheit abgelehnt und es verpasst, im Prozess auf die Berücksichtigung von zwei für die Klägerin positiven Gutachten zu drängen.“ Der Verhandlung vor dem Landgericht Wiesbaden sieht Jung gelassen entgegen: „Ich habe meinen Anwaltsvertrag ordnungsgemäß erfüllt und weise die Vorwürfe unter Berücksichtigung der mir zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Informationen zurück.“ Anwalt Spirgath und er hätten offenbar eine unterschiedliche Rechtsauffassung, über die nun das Gericht befinden müsse.
Quelle: DER SPIEGEL 3/2009