22.04.2009
Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hat wegen seiner früheren Tätigkeit als Anwalt Ärger. Eine Ex-Mandantin fordert 1,2 Millionen Euro – eine gütliche Einigung ist am Mittwoch in Wiesbaden gescheitert.
Das Verfahren gegen den 60-jährigen CDU-Politiker aus dem Rheingau hat eine heute 70 Jahre alte Frau erwirkt, die Jung vor acht Jahren als Rechtsanwalt vertreten hat. Die Frau hatte Jung mit der Rückabwicklung eines Hauskaufs beauftragt. Sie hatte die Immobilie Mitte der 1990er Jahre für 1,7 Millionen Mark gekauft, ihrer Ansicht nach war der Kaufpreis aber zu hoch. Beim Kauf des Einfamilienhauses in der Nähe von Wiesbaden seien ihr Mängel des Objekts verschwiegen worden.
Millionenimmobilie mit Baumängeln
So fehlte unter anderem eine ordnungsgemäße Zufahrt. Der Wasseranschluss durch einen Brunnen auf dem Anwesen war aus Sicht der zuständigen Behörden illegal, der Brunnen musste wieder zugeschüttet werden. Die Frau lebe bis heute von Wasser aus Kanistern, sagte ihr Anwalt Kai Roland Spirgath am Mittwoch nach der Gerichtsverhandlung.
Jung verklagte deshalb den Verkäufer des Hauses wegen „arglistiger Täuschung und sittenwidriger Überteuerung“, verlor damit aber im April 2008 letztinstanzlich vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Daraufhin schaltete Jungs Mandantin einen Spezialisten für Anwaltshaftung ein und fordert 1,2 Millionen Euro Schadenersatz.
Auch Gutachter angeklagt
Der Erbacher, ehemaliger Chef der Hessischen Staatskanzlei, Ex-Fraktionschef der CDU im Landtag und heutiger Verteidigungsminister, ließ sich in der mündlichen Erörterung vor dem Landgericht Wiesbaden durch Anwälte vertreten. Auch die Klägerin erschien nicht persönlich vor Gericht. Eine gütliche Einigung scheiterte und das Verfahren wird schriftlich fortgesetzt. Eine Entscheidung will das Gericht am 26. August bekanntgeben.
Neben dem Streitgegenstand an sich beschäftigt sich das Gericht auch mit der Frage, ob das Verfahren gegen Jung abgetrennt wird. Neben dem Verteidigungsminister ist auch noch ein Gutachter angeklagt, der die Immobilie falsch bewertet haben soll.
Quelle:
hr-online
Redaktion: cawo / end