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Die totale Horrorstory
Sehr geehrter Herr Spirgath / Liebe Leuts, wir, eine kleine Familie entschieden uns im Jahr 2010 für den Schritt in die Selbstständigkeit. Diese Absicht entstand mit der darmalig unverhofften Möglichkeit, ein dafür geeignetes und auch schon legal bebautes Außenbereichsgrundstück erwerben zu können. Wir hatten den Traum von einer kleinen Tierpension ...
Zu diesem Zeitpunkt hatten wir nicht ansatzweise irgendeine Kenntnis über baurechtliche Belange, so das wir uns vor dem Grundstückskauf im Zuge mehrerer Beratungsgespräche bei der Baubehörde absichern wollten. Die den Beratungsgesprächen zu entnehmenden, uns zum Kauf ermutigenden Aussagen und Informationen, veranlaßten uns zu dem Schritt ins Verderben ...
Seither unterliegen wir den ständigen Haltungswechsel, gepaart mit uns in der Form enteignenden Genehmigungsverfahren, als das uns in deren Verlauf nach anfänglicher Ermutigung unnötige, teils schikanöse, in jedem Fall aber überaus kostenträchtige Auflagen gemacht wurden, deren Erfüllung uns jedoch nie weiter verhalf, weil letztlich "von oben" , mittlerweile offenkundig aufgrund sachfremder Beweggründe geblockt wird.
Die letzten Jahre gingen für uns mit einer harten Schule einher, dabei bin ich vom Bauschlosser nahezu zum ."Rechtswissenschaftler" mutiert - geholfen hat es bislang leider nichts, denn wir wurden nun über Jahre "rechtlich einwandfrei" im wahrsten sinne des Wortes und in mehrfacher Hinsicht zwangsenteignet ...
Aktuell befinden wir uns in einem Amtshaftungsverfahren, welches wir erstinstanzlich auf Grund eines heillosen Durcheinanders hinsichtlich der Klagebegründung und der nur bedingt zutreffenden Marschrichtung unseres Anwaltes verloren haben. Ich habe ua schriftlich unzählige Male auf die Schwerpunkte, auch analog zu einschlägigen Rechtsprechungen des BGH hingewiesen, mit der Bitte um Korrektur des Sachvortrages.
Nun befürchte ich das Versäumnis einer Fristverlängerung für die Begründung der Berufung und selbst wenn sich die Sorge als unbegründet erweist ( keine Chance den Mann zu erreichen ) bleibt immer noch die Sorge hinsichtlich der erbetenen, unbedingt
notwendigen Korrekturen des Tatsachenvortrages.
Erstinstanzlich kam es aufgrund der dürftigen Marschrichtung wohl zu einem Mißverständnis, weswegen der Streitwert auf 240.000 verdoppelt wurde, weswegen nun schon mehrfach sehr hohe Gerichtskosten angemahnt wurden usw usw ...
Das Bauministerium ( Petitionsausschuss) bis hin zum ................... bekundeten uns Unverständnis, Mitgefühl usw... aber, wir sind "kleine Leute" und zogen bislang immer den Kürzeren.
Auch die Amtshaftungsklage geht nun scheinbar den Bach runter, wir müssen mittlerweile Leergut sammeln, um uns was zu Essen kaufen zu können > das ist keineswegs übertrieben beschrieben.
Was in Gottes Namen können wir noch tun ?
Mit Dank und besten Grüßen
Hallo littlemarley,
Ihre Situation hört sich tatsächlich sehr vertrackt an. Insbesondere wenn Sie mitteilen, dass Sie in erster Instanz unterlassenen Vortrag jetzt in zweiter Instanz nachholen möchten, könnte die Zulassung solchen Vortrags an den prozessualen Regelungen scheitern ... was dann möglicherweise auf ein Verschulden Ihres Rechtsanwalts zurückzuführen sein könnte.
Insgesamt wird man ohne vertiefte Prüfung Ihrer Situation aber wohl nichts Verbindliches zu den Erfolgsaussichten sagen können.
Sie können mich aber gerne einmal unter 06221 - 13 886 22 unverbindlich anrufen.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Spirgath
Rechtsanwalt
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