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Kostenberatung
Postulationsfähig vor allen Gerichten in allen Instanzen in ganz Deutschland steht da.
Vergleich durch mich abgelehnt, 24 Std später seine Fahrtkostenrechnung. 300 E für 3 Termine.
Niemand erwartet kostenlose Beratung beim Anwalt. Aber wenn der gleiche Anwalt im 1. Gespräch sagt, er übernehme die Korrespondenz mit der RSV und es kommen keine Kosten auf Sie zu, dann frage ich mich, ob dieser Deutschland weit operierende Anwalt mit InterlexGmbh Anbindung mich nicht hätte informieren müssen, was ein Korrespondenzanwalt ist und wann/wozu man den braucht?
Ich habe ihn gefragt: Sie müssen sich keine Sorgen machen, die RSV trägt alle Kosten. Auf Nachfrage nannte er mir dann auch gleich die richtige Richtlinie. Ich bin jur. Laie u. nicht jeden Tag irgendwo in Deutschland vor Gericht.
On y soit qui mal y pense.
ich kenne keine Rechtsprechung in Zusammenhang mit der Frage, ob ein Rechtsanwalt seinem rechtschutzversicherten Mandanten mitteilen muss, dass Fahrtkosten nicht in jedem Fall von der Rechtschutzversicherung getragen werden müssen (was nicht bedeutet, dass es solche Rechtsprechung nicht gibt).
Ich persönlich meine, dass dem Mandanten als Versicherungsnehmer eines privaten Rechtschutzversicherungsvertrags bekannt sein könnte, dass nicht immer alle Reisekosten durch diesen Vertrag abgedeckt sind.
Da kann man aber sicher auch anderer Auffassung sein. Insbesondere wenn die Kostenfrage vor Mandatserteilung thematisiert wurde, wird der Rechtsanwalt hier vollständige Auskunft erteilen müssen. Das ist dann aber natürlich auch eine Beweisfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Spirgath
Rechtsanwalt
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