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Personalfachkaufleute=Juristen
Das AG, LAG, LG, OLG argumentiert bei der Versagung von Ansprüchen in einem Prozess und Anwaltsregress, dem Kläger müsste als Personalfachkaufmann (PFK) fast jeglicher juristische Zusammenhang aus dem Arbeitsrecht klar gewesen sein. Daher sprechen ihm diese Gerichte bestimmte Beträge nicht zu, diese hätte er selbst geltend machen müssen, trotz anwaltlicher Vertretung. Richtig ist, dass der Kläger Mitte 2009 eine Ausbildung zum PFK abschloss, danach aber nie wieder im Bereich Personal eingesetzt wurde und bei einem tarifvertraglich gebundenen Konzern als Angestellter im öffentl. Dienst beschäftigt war, der bekanntermaßen für alles seine Spezialregelungen hat.
Sind diese Abzüge mit dieser Begründung durch irgendwas gerechtfertigt? Warum wendet sich der Anwalt des Klägers trotz Aufforderung nie dagegen? M. E.: Personalfachkaufleute sind juristische Laien, so lange sie nicht aus beruflicher Tätigkeit eine Erweiterung ihres arbeitsrechtlichen Wissens erwerben dürfen.
Sehr geehrte(r) Anonymus(a),
auch ich bin der Auffassung, dass es in dem von Ihnen geschilderten Fall fehlerhaft von dem Gericht ist, dem Mandanten vertiefte juristische Kenntnisse zu unterstellen und ihm daher Schadensersatzansprüche (teilweise) zu versagen.
Denn das Verschulden des Rechtsanwalts fällt ja nicht weg, nur weil sein Mandant möglicherweise selbst gewisse Überlegungen hätte anstellen können. Dafür beauftragt man ja einen Rechtsanwalt, um sich gerade keine verstärkten Gedanken machen zu müssen.
Der Bundesgerichtshof ist in solchen Fällen grundsätzlich auch sehr streng zu Lasten des mandatierten Rechtsanwalts, so dass ich die Gerichtsentscheidungen anzweifeln würde.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Spirgath
Rechtsanwalt
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