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Anwalt für Schmerzensgeld nach Hausbrand bricht ab
Ich habe im März 2024 den Rechtsanwalt für Zivilrecht, nach unverschuldetem Hausbrand und nachfolgender posttraumatischer Belastungsstörung, beauftragt um Schmerzensgeld einzuklagen.
Leider hat sich der Rechtsanwalt in der Zeit (1,5 Jahre) kaum um meinen Fall gekümmert. Auf Anfragen kamen keine Antworten, am Telefon war er nicht zu erreichen oder man wurde abgewimmelt. Die Frist wurde mittlerweile von der gegnerischen Versicherung verlängert. Die Anforderung für das Gutachten bei der Staatsanwalfschaft dauerte mehrere Monate. Anstatt ,wegen Schmerzensgeld, die gegnerische Haftpflichtversicherung anzuschreiben, hat er die Gebäudeversicherung angeschrieben. Ich musste ihn auf seinen Fehler aufmerksam machen. Im April 2025 stellte er erstmals eine bezifferte Geldsumme von 15000 Euro als Schmerzensgeldforderung an die Versicherung. Im Juli 2025 bekam ich vom Rechtsanwalt einen Anruf und eine Mail, in dem er die ganze Angelegenheit beenden wolle, da wenig Aussicht auf Erfolg. Die Kosten wolle er mir erlassen. Ich habe daraufhin die Forderung an ihn gestellt er solle weitermachen und die Klage vor Gericht einreichen. Ich habe seitdem nichts mehr von ihm gehört. Am Telefon werde ich abgewimmelt. Auf Mails wird nicht geantwortet.
Die Frist läuft im Februar 2026 aus.
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