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Anwalt weigerte sich, Schriftsätze anzufertigen und an das Gericht zu senden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte wegen Klage beim Amtsgericht leider Anwaltszwang und konnte keine eigenen Schriftsätze einreichen. Somit war ich komplett auf die Mitarbeit des Anwalts angewiesen.
Dieser verweigerte jedoch zu über 90% die Einreichung der wichtigen Schriftsätze bzgl. eines schweren Verkehrsunfall mit Schwerbehinderung und Erwerbsunfähigkeit von mir.
Trotz zahlreicher Aufforderungen per mail, den Fall zeitnah zu bearbeiten, kamen fast nie Antworten.
Vor den Gerichtsterminen fand keine Taktikbesprechung oder ähnliches statt und er kam auch zu beiden Verhandlungen zu spät und komplett unvorbereitet.
Vor Gericht darf ich wegen der Anwaltsvertretung nichts vorbringen und muss nur treu Fragen der Richterin beantworten.
Anwalt schwieg während dieser Verhandlungen und somit gab es nur eine aktiv forderungsreduzierende Mitwirkung der gegnerischen Anwältin.
Es war nun eine 2 jährige Verweigerungshaltung des Anwalts, was bis zum Schluss anhielt.
Schaden hat er nicht beziffert, Belege und Unterlagen und Diagnosen nicht eingereicht.
Am Schluss wurden somit fast alle Forderungen aufgrund der fehlenden Dokumente gestrichen.
Für mich als jur. Laien wurden die anwaltlichen Sorgfaltspflichten nur sehr minimal erfüllt und fast vorsätzlich das Obsiegen verhindert.
Ich würde mich über Ihre professionelle Einschätzung sehr freuen.
MfG
Wolfgang Huber
Hallo Herr Huber,
vielen Dank für Ihren Beitrag und Ihre Fragen. Der Rechtsanwalt verantwortet den Vortrag und die Schriftsätze bei Gericht als maßgeblichen Kern seiner Arbeit. Er hat daher die Schriftsätze naturgemäß selbst anzufertigen und bei Gericht einzureichen. Naturgemäß ist der Rechtsanwalt dabei auf die Angaben des Mandanten zum Sachverhalt, also zu dem tatsächlichen Geschehen - in Ihrem Fall z.B. auch zu Art, Schwere und Folgen Ihrer Verletzungen, angewiesen. Daher muss der Rechtsanwalt den Sachverhalt bei dem Mandanten auch genau erfragen und hat auch Nachfragen zu stellen, wenn der Sachverhalt ungenau oder widersprüchlich vom Mandanten mitgeteilt wird. Der Rechtsanwalt hat alle Informationen, die geeignet sind, dem Anspruch des Mandanten zum Erfolg zu verhelfen, bei Gericht einzureichen und vorzutragen. Verstößt der Rechtsanwalt gegen diese Pflichten macht er sich schadensersatzpflichtig.
Wenn der Rechtsanwalt somit alle oder viele Ihrer Angaben ignoriert und nicht dem Gericht vorgelegt hat, hat er seine Pflichten aus dem mit Ihnen geschlossenen Anwaltsvertrag verletzt.
Zusätzlich hat der Rechtsanwalt natürlich auch zeitnah auf Anfragen des Mandanten zu antworten und darf Sie als Mandanten sowie Ihre Vorstellungen und Weisungen in Bezug auf den notwendigen Vortrag nicht einfach so ignorieren. Das bedeutet, dass Ihr Rechtsanwalt nach Ihrer Schilderung sehr viele Pflichten verletzt hat, indem er Ihre Informationen ignoriert, die Kommunikation mit Ihnen verweigert und Ihre - wenn man so will - "Entwürfe" nicht umgesetzt hat.
Es könnte sich daher die vertiefte Prüfung lohnen, ob es Vortrag, Informationen und Ausführungen an das Gericht gegeben hätte, die Ihr Rechtsanwalt unterlassen hat, und die zu einem besseren Ergebnis geführt hätten, wenn sie dem Gericht vorgelegen hätten.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Spirgath
Rechtsanwalt
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