Forum Anwaltshaftung
Anwalts Haftung Besucher Forum
Kostennote Erbstreit - erhöhter Streitwert
Guten Tag,
meine Eltern haben einen Rechtsstreit wegen einer Testamentsauseinandersetzung. Der RA hat mit meinen Eltern (älter und gesundheitlich stark eingeschränkt) eine Honorarvereinbarung geschlossen. Hier wurde der angesetzte Streitwert trotz anderslautenden Unterlagen mehr als verdoppelt und abgerechnet. Der Streitwert wurde auf 900.000 EUR mit einer Kostennote von insgesamt 15TEUR abgerechnet, welches meine Eltern auch gutgläubig und und unter Zeitdruck unterschrieben und überwiesen haben. Die RA Leistung umfasst aber nur die Ausstellung des Erbscheins und nicht die tatsächliche Erbauseinandersetzung.
Ich habe jetzt erst davon im Rahmen der Steuerklärung und Sichtung der Kontoauszüge erfahren. Das ist mehr als Wucher und für mich Sittenwidrig, hier einen derart mind. doppelten und falschen Streitwert anzugeben und abzurechnen.
Sollte ich mich hier direkt an die Zuständige Anwaltskammer wenden bzw. ggf im 2 Schritt das Strafrechtlich verfolgen lassen? Danke
Hallo Herr H.,
es gibt eine relativ differenzierte BGH-Rechtsprechung, was ein Rechtsanwalt alles mit seinen Mandanten in einer Vergütungsvereinbarung (=Honorarvereinbarung) vereinbaren darf, und welche inhaltlichen Voraussetzungen und Grenzen es gibt.
So ist es z.B. nicht verboten, einen eigenen, höheren Gegenstandswert in einer Sache zu vereinbaren, als es nach der gesetzlichen Ermittlung der Fall wäre. Natürlich hat das aber auch seine Grenzen.
Nach Ihrer Schilderung halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass in dem Fall Ihrer Eltern vielleicht auch ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorhanden ist. Bestätigen kann ich das ohne weitere Informationen aber nicht.
Ich würde daher grundsätzlich empfehlen, die Vergütungsvereinbarung und die Rechnung fachlich überprüfen zu lassen.
Das kann durch einen Rechtsanwalt geschehen, der sich mit dem anwaltlichen Berufsrecht gut auskennt, also zum Beispiel durch mich.
Bei den Anwaltskammern sind auch Schlichtungsstellen eingerichtet, an die Sie sich als Mandant wenden können. Da dauert es in der Regel allerdings immer deutlich länger und häufig besteht auch eine gewisse "Anwaltsfreundlichkeit".
Mit freundlichen Grüßen aus Heidelberg
Kai Spirgath
Rechtsanwalt
Deine Antwort