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Anwaltshaftung bei Falschberatung zu Widerruf des Mandat
Ich habe 2018 einen Anwalt gehabt, der ein extreme hohes Honorar verlangt hat, da ich aber in Not war und sehr kurzfristig einen Anwalt brauchte, da ich Fristen einhalten musste, hatte ich mich darauf eingelassen. Es ging um eine Strafsache. Ich habe dann ca. 700,- EURO angezahlt und er hat dann die Akteneinsicht beantragt. Als die Akte kam, meinte er, er habe die Akte gelesen, wenn ich eine Einschätzung will, käme das noch mehr.... ansonsten würde er seine Tätigkeit beenden und es so mitteilen.
Da ich nicht im Geld schwimme und er weitere 350,- EURO pro Stunde wollte, habe ich abgelehnt und Ihm gesagt er soll die Mandatsbeendigung anzeigen. Daraufhin kam eine weitere Rechnung über 248 EURO.
Ich habe mich im Nachhinein extreme geärgert und bin dann auf einen Anwalt gestoßen, der meinte, ich könnte das Geld zurück verlangen, in dem ich das Mandatsverhältnis rückwirkend widerrufe und mein Geld zurück verlange, da das Mandatsverhältnis ausschließlich per Fernkommunikationsmittel zustande kam und der Anwalt mir keine Widerrufsbelehrung übersandt hat.
Da es dann um eine Vertragssache ging, hat meine Rechtsschutzversicherung hier Deckung erteilt und alle Instanzen bezahlt.
Die Klage habe ich in allen Instanzen verloren.
Im nach hinein fühle ich mich von dem Anwalt falsch beraten. Er hat es mir anders dargestellt, als es letztlich ausging. Am Telefon war er überzeugt, er gewinne die Sache.
Nun frage ich mich, ob ich diesen Anwalt in die Haftung nehmen kann? Als ich mit Ihm Kontakt aufgenommen habe, hatte er seine Zulassung gerade mal 1 Jahr. Ich denke, er hat es falsch eingeschätzt...
Ich verstehe Sie so, dass der zweite Anwalt eine ganz gute Idee hatte, wie Sie die gezahlten Rechnungsbeträge wieder zurückbekommen. Das hat dann letztendlich nicht funktioniert, weil die Gerichte in zwei Instanzen kein Widerrufsrecht gesehen haben. Kosten mussten Sie für diesen Prozess nicht aufwenden, weil diese durch Ihre RSV getragen wurden.
Es ist Ihnen dann aber auch kein Schaden durch die Prozessführung entstanden, weil das ja nicht Sie bezahlt haben …
Oder möchten Sie geltend machen, dass der Prozess hätte gewonnen werden können und nur wegen Fehlern des Rechtsanwalts verloren wurde?
Kai Spirgath
Rechtsanwalt
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