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Anwaltshaftung
Wie sinnvoll ist es, sich nach gerichtlich festgestelltem Anwaltsfehler an die Rechtsanwaltskammer zu wenden und davon sachlich zu berichten?
Hat dies irgendwelche Folgen für den Anwalt?
Wie sieht derselbe Fall aus, wenn der Mandant nur der Auffassung ist, es läge ein Fehler vor?
Hat dies irgendwelche Folgen für den Anwalt , falls die Belege des Mandanten als schlüssig befunden werden?
Ist das behandeln solcher Fälle eine "kann", "soll" oder "muss" -Entscheidung? Die Anwälte, die ich kennengelernt habe, haben immer behauptet, die RAK unternehme nichts und ein Verfahren? dort,das sei eine " Kindergarten" -
veranstaltung. Ein zahnloser Tiger.
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Rechtsanwaltskammern sind in der Tat nicht dazu da, die Arbeit der Rechtsanwälte daraufhin zu überprüfen, ob dem Mandanten durch einen Anwaltsfehler ein Schaden entstanden ist. Es erscheint mir daher nicht sinnvoll, einen gerichtlich festgestellten Fehler dorthin zu melden; auch bei einem vermuteten Fehler wird die Kammer nicht tätig.
Die Rechtsanwaltskammern haben die Funktion, das Verhalten von Rechtsanwälten auf die Vereinbarkeit mit dem förmlichen Berufsrecht zu kontrollieren und bei solchen Verstößen Sanktionen mit Strafcharakter auszusprechen.
Des Weiteren können Mandanten Vergütungsrechnungen der Rechtsanwälte bei den Anwaltskammern überprüfen lassen.
Manche Rechtsanwaltskammern betreiben auch Streitschlichtung zwischen der Rechtsanwaltschaft und den Mandanten.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Spirgath
Rechtsanwalt
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