Forum Anwaltshaftung
Anwalts Haftung Besucher Forum
Fehlende Beratung
Hallo,
Ich hatte zum Ausgang des Verfahrens schon eine Frage gestellt. Folgender Fall:
Das AG Leipzig hat im Fall einer Wohnungsabnahme zu Gunsten des Mieters entschieden. Der Verwalter habe die nötige Frist zur Nachbesserung nicht eingeräumt.
OHNE Aufklärung oder Information gingen wir in die Berufung, die abgewiesen wurde.
Auf Hinweisbeschluss des LG hat mein Anwalt sogar zweimal gedrängt, die Berufung zurückzuziehen.
Als Mandant habe ich dann recherchiert und ihn wegen Drittschuldnerhaftung gefragt.
Wäre der Anwalt nicht verpflichtet gewesen, mich auf die eindeutige Drittschuldner Haftung hinzuweisen? Damit wäre eine Revision entbehrlich gewesen.
wenn Sie mit "Drittschuldnerhaftung" meinen, dass Sie möglicherweise einen Regreßanspruch gegen den Verwalter wegen der unterbliebenen Nachfristsetzung haben, dann hätte sich vermutlich eine Streitverkündung gegen den Verwalter in dem Prozess gegen den Mieter empfohlen. Eine solche Streitverkündung kann in jeder Phase eines Zivilrechtsstreits vorgenommen werden und hat gewisse günstige Wirkungen - birgt aber auch Kostenrisiken.
Ein Urteil gegen den Streitverkündeten erhält man in dem Prozess, in dem man ihm den Streit verkündet, aber nicht. Vielmehr muss man den Streitverkündeten dann nochmals in einem weiteren Prozess verklagen. In dem weiteren Prozess werden aber bestimmte günstige Wirkungen der Streitverkündung - z.B. Verjährungshemmung - berücksichtigt.
Da die Zurückweisung der nur gegen den Mieter gerichteten Klage keine Wirkung bezüglich Ihrer Ansprüche gegen den Verwalter hat, könnten Sie den Verwalter grundsätzlich auch heute noch - soweit nicht mittlerweile Verjährung eingetreten ist - verklagen.
Kai Spirgath
Rechtsanwalt
Deine Antwort