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Finanzgericht weist Klage ab, da ein Fachanwalt mehrere notwendige Bedingungen nicht vorgetragen hat
Guten Tag Herr Spirgath,
ich möchte Sie gerne fragen, ob Sie auch im Steuerrecht die Anwaltshaftung durchsetzen?
Das Verfahren war rechtsschutzversichert und mein Schaden beträgt ca. 3.300 Euro. Der Schaden der Versicherung ca. 1.500 Euro, diesen müsste die Versicherung eigenständig geltend machen, so wie ich das verstehe.
Ein Vergleich wurde von mir abgelehnt, der Fachanwalt gab hierzu keine Beratung, sondern nur die kryptische Einschätzung des Richters wieder. Der Fachanwalt hatte durch die Eingaben der Gegenseite einen Tunnelblick. Die Finanzbehörde hatte in einem wichtigen Punkt nicht recht, das Verfahren ging dennoch verloren, da quasi der ganze § 33b EStG nicht in der Klagebegründung vorgetragen wurde. Unentgeltlichkeit der Pflege, Umfang der Pflege, inländischer Haushalt, relativ einfache Informationen. Von mir in dem Einspruch wurden diese nur sehr kurz und laienhaft vorgetragen, was nicht ausreichend war. Ohne Unterlagen hatte ich keinen Überblick, wegen dem Tunnelblick des Anwalts unterblieben Beweisangebote wie ein Pflegegutachten.
Eine mündliche Verhandlung wurde wegen dem 2. Corona-Lockdown nicht durchgeführt, was auch aus einem Missverständnis in der Kommunikation mit dem RA beruhte.
Eine Nichtzulassungsbeschwerde war erfolglos. Eine Anhörungsrüge (noch anhängig) nach meiner Beschwerde auf eigene Kosten des RA durchgeführt wird keine Chance haben. Ich hatte gehofft auf dem Rechtsweg zu meinem Recht zu gelangen, gerade im Hinblick auf den Amtsermittlungsgrundsatz. Da ich "fachkundig" vertreten wurde, mussten diese relativ einfachen Informationen offenbar vor einer Entscheidung aber nicht abgefragt werden. Aus meiner Sicht unverständlich, aber angeblich rechtens.
Die RSV hat eine Beratung zur Anwaltshaftung zugesagt, aber bisher keine Schritte bezüglich des eigenen Schadens unternommen.
Kann ich Ihnen zur gegebenen Zeit die Unterlagen zur Überprüfung der Erfolgschancen einer Regressklage zusenden?
Sehr geehrter WR,
das Steuerrecht ist schon ein sehr spezielles Rechtsgebiet, und ich müsste mich vermutlich relativ aufwändig in die Materie einarbeiten. Da auch solches Einarbeiten bezahlt werden muss, dürfte sich das leider bei einem Schaden in der von Ihnen genannten Größenordnung für Sie nicht lohnen.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Spirgath
Rechtsanwalt
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