Forum Anwaltshaftung
Anwalts Haftung Besucher Forum
Aussergerichtliches Vergleich
meine Frau hat mich vor einem Jahr auf Zahlung von Unterhalt für unseren Sohn verklagt, sie verlangte 6000 Euro als Rückstand und die Aktualisierung des Unterhalts.
Bei der Verhandlung habe ich die Aktualisierung sofort akzeptiert, und wir haben eine Vereinbarung getroffen, in der ich 5000 Euro zahlen musste (bereits bezahlt). Mit meinem Anwalt habe ich vereinbart, die Zahlung der Schuld zu akzeptieren, unter der Bedingung, dass bezüglich der 5000 Euro jede Partei ihre eigenen Kosten trägt. In dem Vergleich stand geschrieben:
"Die Kosten der Vereinbarung werden gegeneinander aufgehoben. Hinsichtlich des zugrunde
liegenden Verfahrens obliegt die Kostenregelung dem erkennenden Gericht".
Mein Anwalt hat mir mehrfach versichert, dass die Kosten von jeder Partei getragen wurden.
Der Richter hat nun jedoch entschieden, dass ich die Kosten beider Parteien tragen muss. Kann ich etwas dagegen tun? Ich habe meinem Anwalt vor der Unterzeichnung der Vereinbarung mehrmals schriftlich klar gemacht, dass ich den Vergleich ohne diese Bedingung nicht akzeptieren würde.
Ich muss sagen, dass es vielleicht nicht ganz klar war, ob ich oder meine Ex-Frau den Fall gewinnen würde, da es auf beiden Seiten besondere Umstände gab.Die Kosten der Vereinbarung werden gegeneinander aufgehoben. Hinsichtlich des zugrunde
liegenden Verfahrens obliegt die Kostenregelung dem erkennenden Gericht.
Sehr geehrter Herr Michel,
die Formulierung, wonach "die Kosten der Vereinbarung gegeneinander aufgehoben" werden, ist so zu verstehen, dass nur die Einigungsgebühr von jeder Seite selbst getragen wird.
Über die restlichen Kosten konnte/musste das Gericht dann noch eine gesonderte Kostenentscheidung treffen. Die gerichtliche Kostenentscheidung werden Sie nicht mit Erfolg anfechten können.
Wenn bewiesen werden kann, dass Sie den Vergleich nicht geschlossen hätten, könnte ein Fall der Anwaltshaftung vorliegen. Da aber das Gericht Ihnen die Kosten mehr oder weniger vollständig aufgegeben hat, wird vielleicht davon ausgegangen werden müssen, dass Sie den Fall dann ohne Vergleich vollständig verloren hätten. Vermutlich wäre dann - trotz einer eventuell fehlerhaften anwaltlichen Beratung - für Sie kaum etwas gewonnen.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Spirgath
Rechtsanwalt
Deine Antwort