Forum Anwaltshaftung
Anwalts Haftung Besucher Forum
Passivlegitimation
Guten Tag,
wenn ich gegen einen Anwalt aus einer Sozietät einen gerichtlichen Anspruch geltend machen will, muss ich dann gegen diesen einen Anwalt klagen oder gegen alle in der Sozietät.
Die Rechnung des Anwalts ist aus dem Jahre 2020, wann verjähren Ansprüche gg. den Anwalt?
Sehr geehrter Herr Wild,
wenn es sich bei der Sozietät um eine sog. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft) handelt, können Sie jedes Mitglied der Sozietät einzeln, oder aber auch alle Mitglieder in einer Klage verklagen.
Bei einer PartmbB, also einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung sieht das schon wieder anders aus.
Die Schadensersatzansprüche gegen einen Anwalt oder eine Anwaltskanzlei wegen Verletzung von Pflichten aus dem Anwaltsvertrag verjähren in 3 Jahren nach Entstehen des Anspruchs und nachdem Sie Kenntnis sinngemäß "von dem Anwaltsfehler" erhalten haben.
Die drei Jahre beginnen aber erst am 01.01. des Folgejahres zu laufen, in dem alle Voraussetzungen (Anspruchsentstehung und Kenntnis) eingetreten sind.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Spirgath
Rechtsanwalt
Deine Antwort