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Nebenpflicht u.a. Fürsorge
Sehr geehrte Damen und Herren
in meinem engen Freundeskreis gibt es einen Fall der Anwaltshaftung:
der Mann war psychisch krank und damit vorbelastet, schon als der Rechtsanwalt das Mandat angenommen hat - ja sogar das Thema Betreuung wurde diskutiert. Nach gut 2 Jahren Mandat und Aufklärung einer Erbstreitigkeit forderte der Rechtsanwalt den Mandanten auf, nun einen Gerichts- und Anwaltskostenvorschuss zu leisten - im Gegenzug würde er dann den nun fertigen Klageentwurf erhalten.
Nach der Zahlung des geforderten Betrages stellte der Rechtsanwalt jegliche Kommunikation mit dem Mandanten ein - auch der Klageentwurf wurde nie versendet. Dieser Vertrauensbruch löste bei dem Mandanten tiefe Verzweiflung hervor und löste eine unbeschreibliche Verkettung von Folgen aus, welche den Mann dann letztendlich zu einer akuten Überlastungsreaktion führte und einem 5 monatigen Aufenthalt in der Psychiatrie bescherte.
Hat ein Rechtsanwalt denn keine Fürsorgepflicht in den Nebenpflichten?
in dem Unterlassen, einen in Auftrag gegebenen und bezahlten Klageentwurf anzufertigen, ist eine Pflichtverletzung des Rechtsanwalts zu sehen.
Ich habe allerdings Zweifel, dass - selbst wenn man die von Ihnen geschilderten Folgen überhaupt als kausale Folge der anwaltlichen Pflichtverletzung wird beweisen können - solche ungewöhnlichen Folgen vom Schutzbereich der verletzten Pflicht umfasst sind und dass der Rechtsanwalt mit einer solchen extremen Schadensfolge hätte rechnen müssen.
Also ein sehr schwieriger Fall !
Mit freundlichen Grüßen
Kai Spirgath
Rechtsanwalt
Kai Spirgath
Rechtsanwalt
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