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Anwaltshaftung bei Mietrecht
Den Tod meiner Mutter sollte ich dem Gericht verschweigen.
was Sie mit Ihrem Rechtsanwalt erlebt haben hört sich natürlich nicht schön an und trägt zum allgemeinen Anwaltsverdruss bei.
Ich kann anhand Ihrer Schilderung aber nicht erkennen, dass sich an dem Sachverständigengutachten und an dem Ergebnis des Prozesses insgesamt etwas verändert hätte, wenn Ihr RA sich besser für Sie eingesetzt hätte.
Soweit Ihr Mieter entgegen dem Vergleich bis Ende Dezember, also einen Monat länger in der Wohnung verblieben ist, müssten Sie eigentlich einen Nutzungsersatzanspruch in Höhe der vertraglichen Miete gegen den Mieter für den Monat Dezember haben. Das könnten Sie prüfen lassen und ggfls gesondert von dem ehemaligen Mieter verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Spirgath
Rechtsanwalt
Kai Spirgath
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