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Anwalt provoziert Klage entgegen klarer Anweisung

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Themenstarter

Guten Tag zusammen,

wir haben aktuell ein Problem, also eigentlich gleich zwei: Wir wurden von unseren Miteigentümern einer 2-Parteien-WEG verklagt wegen div. angeblicher baulicher Veränderungen an unserem Sondernutzungsrecht (Man darf wohl nichtmal mehr einen Tisch in seinem Garten stehen haben, aber das ist eine andere Geschichte....).

Der von uns mandatierte Anwalt hat von Anfang an grobe und auch peinliche Fehler in seinen Schreiben an die Gegenseite eingebaut (Wir erwähnen einen Lichtschacht - er macht daraus einen Treppenabgang. Wir sagen die Miteigentümer waren beim Bau eines Zaunes anwesend - er schreibt sie hätten mitgeholfen etc.).

Jedoch war nach mehreren Schriftwechseln dennoch ein Vergleich zum greifen nahe und wir instruierten unseren Anwalt schriftlich per Mail in einer Stellungnahme zum letzten Brief der Gegenseite, unter welchen letzten kleinen Bedingungen wir den Vergleich gerne schließen würden.

Beispiel:

Anweisung von uns: Bemängelter Holzzaun von uns kommt weg, neuer Metallzaun kommt hin, Kosten dafür werden in der WEG geteilt.

Er schrieb daraufhin der Gegenseite ohne vorherige Rücksprache: "Über das Material des Zaunes an der Ostseite möchten meine Mandanten nicht weiter diskutieren. Wenn Ihre Auftraggeber lieber einen Metallgitterzaun möchten, so müssen sie ihn selbst herstellen."

Wir haben zu jeder Zeit immer betont, dass wir eine Klage um jeden Preis verhindern wollen, auch wegen der unnötigen Prozesskosten und der zu investierenden Zeit.

Mit diesem eigenwilligen Schreiben hat er - entgegen unserer Anweisung und schriftlicher Instruktionen - die Klage letztlich provoziert und uns damit Prozesskosten von ca. 4.500 EUR verursacht. Den Prozess werden wir mutmaßlich verlieren und alles zurück bauen müssen, was wir mit einem Vergleich hätten erhalten können.

Wir würden gerne Wissen, ob das geschilderte grundsätzlich ein so grobes (beweisbares) Fehlverhalten darstellt, dass wir den Anwalt in die Haftung nehmen könnten.

Danke und Beste Grüße


3 Antworten
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Hallo Herr Hartman,

wenn der Rechtsanwalt die Konditionen, unter denen Sie mit der Gegenseite einen Vergleich abschließen möchten, fehlerhaft an die Gegenseite weitergibt, dann ist das sicherlich ein Anwaltsfehler und eine schuldhafte Pflichtverletzung Ihres Rechtsanwalts. Wenn dann keine Einigung mit der Gegenseite zustande kommt, sondern Sie verklagt werden und einen Prozess führen müssen, dann haben Sie auch einen Schaden in Form von zusätzlichen Rechtsverfolgungskosten.
Um einen Anwaltshaftungsanspruch zu haben, müsste aber - so wie Sie das schon gesehen haben - bewiesen werden können, dass Sie den Vergleich mit der Gegenseite hätten schließen können und auch geschlossen hätten, wenn er Ihre Vorstellungen zutreffend weitergegeben hätte. Das ist natürlich nicht leicht, weil im Anwaltsregressprozess im Zweifel auch die Gegenseite zu der Frage anzuhören wäre, ob sie den Vergleich mit Ihnen geschlossen hätte.
Ich würde jetzt wie folgt vorgehen: Ich würde der Gegenseite jetzt im Prozess den Vergleich so anbieten, wie Sie das früher schon gewollt hätten. Wenn der Vergleich so oder so ähnlich zustande kommt, spricht doch viel dafür, dass das dann auch schon früher geklappt hätte. Sie können dann mit guten Gründen sagen, dass die zusätzlichen Kosten durch den Rechtsanwalt verschuldet sind.

Mit freundlichen Grüßen aus Heidelberg

Kai Spirgath
Rechtsanwalt


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Themenstarter

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Spirgath,

haben Sie vielen Dank für Ihre erste Einschätzung, die uns in unserem Rechtsverständnis bestärkt.

Wir haben zwischenzeitlich das Mandat gekündigt, da sich die teils groben Pflichtverletzungen des Anwalts auf mittlerweile 4 DIN A4 Seiten auflisten lassen.

Er hat sich daraufhin noch schnell bei Gericht für den Prozess legitimiert und ohne unsere Beauftragung die Verteidigung angezeigt....natürlich hat er auch noch eine (komplett falsche, per E-Mail versendete) Kostennote hinterhergeschoben über eine 1,6 Verfahrensgebühr, obwohl er nichtmal einen Antrag gestellt hatte o.ä.. Wir haben ihm jetzt mal das RVG näher erläutert und ihm erklärt dass er aufgrund seiner Pflichtverletzungen nicht mit einer Begleichung der Kostennote zu rechnen hat.

Bei unserer neuen Anwältin ist nun alles sehr viel besser und sie versucht exakt das, was Sie gerade angeregt haben: Vor dem ersten frühen Termin am Amtsgericht Lampertheim noch den Vergleich auszuloten den wir schon vorbereitet hatten.

Sollten uns Prozesskosten entstehen und der Vergleich zustande kommen, würden wir uns nochmals an Sie wenden, da wir aus Lampertheim kommen und Heidelberg ja nur 20min entfernt ist, würde sich das anbieten, sofern Sie Interesse an einem Mandat hätten.

Beste Grüße
C.Hartman


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Hallo Herr Hartmann,

melden Sie sich einfach bei mir, wenn diese Situation eintritt. So wie Sie die Vorgehensweise Ihres ehemaligen Anwalts schildern, wird der vermutlich aber auch nicht so ohne weiteres auf seine Vergütung verzichten. Sie können sich daher auch melden, wenn er seinen Anspruch gerichtlich geltend macht oder damit droht.

Mit freundlichen Grüßen aus Heidelberg

 

Mit freundlichen Grüßen

Kai Spirgath
Rechtsanwalt



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