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Keine inhaltiche Reaktion, Wiederholung der Fehler
Guten Morgen Herr Spirgrath,
zur Abwechselung meine Situation stammt aus dem Familienrecht.
In einer Stufenklage auf Auskunft und Belegvorlage als getrennte Stufe wurde im Antrag verabsäumt die Belege hinereichend zu konkretisieren.
Auch eine Beschwerde darüber änderte daran nichts. Meine Anwältin war nicht im Stande die Anforderungen bezüglich der hinreichenden Betimmtheit des einzelnen Belegs zu erfragen.
Offenbar mangelte es an der Bankleitzahl, was mich trotz angegebener IBAN etwas verwundert hat.
Nun hat die Anwältin auf vier Aufforderungen innerhalb von 15 Monaten meinerseits das Verfahren weiterzubetreiben nicht reagiert. Das höchste war ein Gesprächstermin für welchen ich zweimal versetzt wurde und dann ein Telefontermin indem ich mich hab herunterputzen lassen, warum ich denn überhaupt Belege sehen will (? !).
Ich frage mich wie kann man sich so verhalten, ist der Wille so wenig Arbeit wie möglich zu haben so stark, dass man auf einem Auge blind wird?
Als dann vom Gericht ein Versäumnisurteil angedroht wurde hat die Anwältin einen Schriftsatz aufgesetzt in welchen der Beleganspruch wieder nicht hinreichend konkret benannt wurde. Das ist zugegeben etwas skurill, leider kann ich es nicht anders nennen.
Aus Scheu vor dem Stempel Querulant vor Gericht, habe ich es bisher das Mandat nicht neu vergeben.
Wie löse ich nach Möglichkeit die Geschichte gesichtswahrend und ellegant und in der Sache trotzdem mit aller Härte?
Vielen Dank ihre Mühen.
Beste Grüße
Quirin Alexander Friedmann
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